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Testament per Mausklick

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Für Testamente gelten vom Gesetzgeber festgelegte Vorschriften. Deshalb empfiehlt es sich, den Nachlass nicht auf eigene Faust zu regeln, sondern sich kompetente Hilfe zu holen. Das muss heute nicht immer ein Anwalt erledigen, im Internet versprechen Portale günstige Abhilfe. Stiftung Warentest hat fünf dieser Onlinedienste getestet. Die Angebote reichen von kostenlos bis hin zu 95 Euro.

Wer ein Testament erstellen will, muss bestimmte Formvorschriften einhalten. Andernfalls kann es sein, dass ein Testament nicht rechtssicher und somit ungültig ist. Der Gang zum Anwalt ist dafür nicht zwingend notwendig aber ratsam, wie Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe des Verbrauchermagazins Finanztest berichtet.

Im Internet gibt es mittlerweile mehrere Portale, die Nutzern versprechen, „schneller und günstiger als der Anwalt“ zu sein. Die Verbraucherschützer haben die Probe aufs Exempel gemacht. Sie ließen für je drei Beispielkunden von fünf Portalen Testamente erstellen und bewerteten anschließend unter anderem, wie gut der Erstellungsprozess ist, ob es eine Fehlererkennung gibt und wie es mit der juristischen Bewertung aussieht.

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Preislich reichten die Angebote der Dienstleister bei Einzeltestamenten von kostenlos bin hin zu 95 Euro. Zwei der Portale schnitten beim Test mit dem Qualitätsurteil „Mangelhaft“ ab, darunter auch der mit 95 Euro teuerste Anbieter Schwanentestament.de. „Das Portal ,Schwanentestament‘ lieferte überhaupt kein Testament, ,Das Recht‘ kein Brauchbares. Anders bei Afilio, Smartlaw und Janolaw. Ihre Dokumente waren rechtssicher“, heißt es im Testbericht.

Nur zwei schnitten mit „Gut“ ab

Am besten – mit dem Qualitätsurteil „Gut“ – schnitten Afilio.de und Smartlaw.de ab, für Janolaw.de vergaben die Experten die Note „Befriedigend“. Bei Afilio können Kunden selbst bestimmen, wie viel sie bezahlen wollen, Smartlaw bietet ein Einzeltestament für 49 Euro an, Janolaw für 24,90 Euro.

Beim Notar wäre es dagegen sehr viel teurer. Sein Honorar richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. So würde ein Einzeltestament bei einem Nachlass von 50.000 Euro mit 165 Euro zu Buche schlagen, bei einem Nachlass von 500.000 Euro wären 935 Euro fällig.

Bei komplexeren Fragen lieber zum Juristen

Aber auch wenn zwei Portale mit „Gut“ abschnitten, empfiehlt Stiftung Warentest, sich nicht allein auf die von Webseiten erstellten Testamentsvorlagen zu verlassen. Denn gerade bei komplexeren Erbfällen und Detailfragen sei die Beratung durch einen Juristen empfehlenswert. „Die Portale lohnen sich allenfalls für Nutzer, die sich bereits anderweitig schlau gemacht haben. Die in den Vorlagen verwendeten standardisierten Textbausteine können ihnen als Formulierungshilfe dienen“, so die Experten.

Auch für völlig Ahnungslose, die wissen möchten, was sie überhaupt regeln können, sei ein Besuch bei den Portalen empfehlenswert. Denn dort könne man sich von Anfang bis Ende kostenlos durch die digitalen Fragebögen klicken und einfach mal verschiedene Optionen ausprobieren.

Übrigens: Für Testamente gilt grundsätzlich, dass sie handgeschrieben sein müssen. Ein vom Erblasser unterzeichneter Ausdruck eines online erzeugten Testaments ist ungültig. Wer ein Testament verfasst, muss es leserlich von Hand abschreiben und unterzeichnen.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Online-Testament“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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