Bequem und günstig Recht bekommen
Reise, Auto, Miete – bei diesen Themen kann es schnell mal Ärger geben. Damit Verbraucher Recht bekommen, müssen sie aber nicht gleich zum Anwalt gehen. Neue Rechtsdienstleister im Internet und Schlichtungsstellen helfen schnell und bequem weiter. Das ist günstig oder oft sogar kostenlos. Stiftung Warentest erklärt, wie es funktioniert.
Flugverspätungen, Autounfälle, Mieterhöhungen oder Dieselskandal – bei Streitigkeiten fühlt sich mancher im Recht, scheut jedoch den Gang zum Anwalt. Das finanzielle Risiko und der Aufwand ist vielen zu hoch. Doch wer klein bei gibt, bleibt auch auf seinen Ansprüchen und Schäden sitzen.
Wer zu seinem Recht kommen will, muss heutzutage nicht mehr zwingend vor Gericht ziehen, erklärt Stiftung Warentest. In der neuesten Ausgabe des Verbrauchermagazins Finanztest erklären die Experten zu den verschiedensten Szenarien, welche anderen Möglichkeiten Verbraucher haben, die keinen eigenen Anwalt beauftragen wollen.
Entschädigung bei Flugverspätung
Wann Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben, ist vom Gesetzgeber klar vorgegeben. Kommt ein Flug am Zielort mehr als drei Stunden verspätet an oder wurde ganz gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. „Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Bei Flugverbindungen mit Anschlussflügen zählt die direkte Luftlinie zwischen Start und Ziel. Je nach Streckenlänge beträgt die Entschädigung 250 bis 600 Euro pro Person“, so Stiftung Warentest.
Oft stellen sich Fluggesellschaften jedoch quer, wenn es zu Ansprüchen kommt. Helfen kann dann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (soep-online.de). Die Stelle vermittelt kostenlos bei Streitigkeiten und verhilft Passagieren zu ihren Rechten.
Eine andere Möglichkeit bieten Internetportale wie Flightright, Fairplane oder Airhelp. Auf deren Internetseiten werden die Flugdaten eingegeben. Die Unternehmen überprüfen anschließend die Erfolgschancen. Fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen die Dienstleister gegen eine Provision zwischen 24 und 36 Prozent die Abwicklung des Falls.
Hilfe rund ums Auto
Ähnliche Hilfe können Autobesitzer in Anspruch nehmen, die vom Dieselskandal betroffen sind. Wer selbst Klage einreichen will, geht ein hohes Kostenrisiko ein. „Der Streit um ein 35.000-Euro-Auto kostet schließlich schon in der ersten Instanz mindestens 6.952 Euro. Mit zweiter und dritter Instanz steigt das Kostenrisiko auf 25.750 Euro“, so Stiftung Warentest.
An das Unternehmen Myright.de können Autobesitzer ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern abtreten. Der Dienstleister macht dann die Forderungen geltend und behält im Erfolgsfall 35 Prozent des erstrittenen Geldes als Provision.
Auch für Unfallopfer haben die Verbraucherschützer einen Tipp parat: Unfallhelden.de. Der Dienst kümmert sich um Anwalt, Gutachter, Werkstatt und gegebenenfalls auch einen Mietwagen. Der Service ist kostenfrei, da das Unternehmen von Provisionen der eingeschalteten Dienstleister lebt.
Kommt es zu Problemen mit der Vollkaskoversicherung, rät Stiftung Warentest sich an den sogenannten Versicherungsombudsmann zu wenden. Per Onlineformular, E-Mail oder Post können Versicherte dort einen Antrag stellen. Die Sach- und Rechtslage wird dann geprüft. Im Fall eines anschließenden Schlichtungsverfahrens ist ein Versicherungsunternehmen verpflichtet, sich zu verantworten.
Weniger Miete
Und schließlich hat Stiftung Warentest noch Rat für alle, die überhöhte Mieten zahlen: Beim Portal wenigermiete.de können Verbraucher ihre Miete überprüfen lassen. Ist sie zu hoch, kann das Unternehmen beauftragt werden, eine Reduzierung durchzusetzen. Im Erfolgsfall erhält das Portal ein Honorar in Höhe der Ersparnis für vier Monate.
Wer bei Ärger nicht gleich den Rückzieher macht, kann also eine Menge Geld sparen – und das ganz ohne eigenen Anwalt.
Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Recht bekommen“ finden Sie hier (kostenpflichtig).
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