Steuerklasse wechseln – die 7 wichtigsten Fakten
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Steuerklasse II für Alleinerziehende
Wer alleine mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, kann von der ungünstigeren Steuerklasse I in die II wechseln. „Bedingung: Das Kind ist bei Ihnen gemeldet und es steht Ihnen das Kindergeld zu. Mit der II haben Sie gleich mehr Netto, weil 1.908 Euro Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende berücksichtigt werden“, erklären die Finanzexperten von Stiftung Warentest. Jedes weitere Kind bringt noch einmal 240 Euro zusätzlich.
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Hochzeit
Nach einer Eheschließung haben beide Partner automatisch Steuerklasse IV. Wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind, kann sich ein Wechsel zu den Klassen III/V oder IV + Faktor/ IV + Faktor lohnen. Paare mit IV/IV sind übrigens nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Sollten Sie aber trotzdem, raten die Verbraucherschützer. Denn nur so könne man etwa Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Winterdienst, Gartenpflege) und Handwerker geltend machen.
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Gehaltserhöhung
Bekommt ein Ehepartner eine Gehaltserhöhung und verdient dadurch mehr, als der andere, kann sich ein Wechsel zu der Steuerklassenkombination III/IV lohnen. Das sei dann der Fall, wenn ein Partner rund 60 Prozent des Familienbruttos erziele, so Stiftung Warentest. Der Hauptverdiener hat dann mit Steuerklasse III dann mehr Netto.
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Wann sich für beide Eheleute Klasse IV + Faktor lohnt
Perfekt sei Klasse IV + Faktor für die Paare, die Steuernachzahlungen vermeiden wollen, so Stiftung Warentest. Denn so werde die Lohnsteuer anhand des konkreten Bruttoeinkommens nahezu genau berechnet. Ungeeignet sei die passgenaue Rechnung jedoch, wenn Gehaltserhöhungen, Bonuszahlungen oder Prämien anstehen. Denn die sorgen dafür, dass der Faktor nicht mehr passt und das Finanzamt nach der Steuererklärung mehr Steuern verlangt.
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Zustimmung zur neuen Steuerklasse
Seit 2018 sei es nicht mehr notwendig, dass der Ehemann zustimmen muss, wenn die Partnerin von der Klasse III oder V und in die Steuerklasse IV wechseln will. „Er kommt dann auch in IV. Früher ging das nur bei gemeinsamen Antrag“, so die Experten. Wer jedoch von der IV zu III oder V wechseln wolle, müsse das nach wie vor beantragen.
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Mehr Elterngeld für Ehefrauen
Wer mehr Elterngeld will, muss lange vorausplanen und spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes Steuerklasse III haben. Denn für die Höhe des Elterngeldes ist – wie bei anderem Lohnersatzgeld – das vorherige Nettoeinkommen maßgeblich. Beim Mutterschutzgeld beträgt die Frist für die günstigere Steuerklasse drei Monate.
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Wenn der Ehemann in Rente geht
Wer noch weiter arbeitet, wenn der Ehemann in Rente geht, dem rät Stiftung Warentest zu Steuerklasse III. Zudem sei es empfehlenswert, eine Steuererklärung zu machen, um vom Splittingtarif zu profitieren.
Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Steuerklassen“ finden Sie hier (kostenpflichtig).
https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Das-ist-Ihre-optimale-Steuerklasse-5352572-0/
Je nach Lebenslage können unterschiedliche Steuerklassen optimal sein. Hin und wieder sollten Steuerzahler deshalb prüfen, ob ihre Einstufung noch günstig ist. Heirat, Kind, Gehaltserhöhung, Jobverlust, Ruhestand oder Trennung – bei solchen Ereignissen lohnt oft ein Wechsel. Stiftung Warentest nennt in Finanztest die wichtigsten Fakten für eine neue Klasse.
(Alle Bilder: gettyimages)