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Steuern sparen mit einem Dienstfahrrad vom Chef

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Längst legen viele Arbeitnehmer ihren Arbeitsweg mit dem Fahrrad zurück. Das macht fit und schont die Umwelt. Was viele nicht wissen: Steuern sparen lassen sich auf diese Weise auch. Nämlich dann, wenn der Boss das Rad bezahlt. Die Steuerexperten von Stiftung Warentest erklären, welche Regeln dafür gelten.

Mancher hat das Fahrradfahren wieder für sich entdeckt. Gerade in Großstädten ist man mit dem Rad oft viel schneller und günstiger am Ziel, als mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Selbst lange Strecken sind mit hochwertigen Rädern oder E-Bikes problemlos zu meistern.

Wer sich das Rad vom Arbeitgeber bezahlen lässt, spart im besten Fall auch noch Steuern und Sozialabgaben. „Das kann der Chef seinen Mitarbeitern anstelle einer Gehaltserhöhung spendieren. Oder Arbeitnehmer verzichten freiwillig auf einen Teil ihres bisherigen Lohns und lassen das Rad mit dem gesparten Geld vom Chef finanzieren. Bei beiden Gestaltungen fallen weniger Sozialabgaben und Steuern an“, erklärt Stiftung Warentest.

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In der Regel werde dann kein Fahrrad vom Arbeitgeber gekauft, sondern von einem Leasinganbieter gemietet. Der helfe dann bei der Auswahl des Modells oder der Vermittlung eines Händlers und sorge auch für die Versicherung und Wartung des Rads.

Stiftung Warentest hat die Steuervorteile am Beispiel eines Elektrorads für 2.999 Euro errechnet, das vom Chef geleast wird. Der Arbeitgeber würde in diesem Fall 75 Euro für die Leasingrate abziehen und 29 Euro vom abgerundeten Listenpreis wieder aufschlagen. So würde ein Arbeitnehmer 46 Euro monatlich weniger versteuern, was je nach Steuersatz zwischen sechs und 21 Euro Ersparnis bringen würde.

Zusätzlich kann bei der Steuererklärung eine Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag angesetzt werden. Wer ein Dienstrad auch privat nutze, müsse das als geldwerten Vorteil versteuern. Steuerfrei sei dagegen der Strom aus der Ladestation des Arbeitgebers.

Kauf nach Laufzeitende nicht immer attraktiv

Läuft ein Leasingvertrag nach drei Jahren aus, kann der Arbeitgeber ein neues Rad für den Angestellten mieten. Wer es nach Ende der Mietzeit kaufen möchte, sollte allerdings genau überlegen, raten die Verbraucherschützer. Denn in der Regel betrage der Kaufpreis zehn Prozent des Neuwerts. Das Finanzamt setze aber 40 Prozent des Neupreises an. Das könne den Kauf unattraktiv machen.

Zudem solle eine Kaufoption besser nicht im Leasingvertrag eingetragen werden, denn das könne zur Stolperfalle werden. Das Finanzamt könne dann den Arbeitnehmer als wirtschaftlichen Leasingnehmer ansehen. „Die Folge: Er hat gar kein Dienstrad, Steuern und Sozialabgaben müssten nachgezahlt werden“, so die Experten. Besser: Das Kaufinteresse erst zum Laufzeitende anmelden oder auf ein Angebot des Leasinggebers warten.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Dienstrad“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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