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Urlaub 2018: Ab 1. Juli gilt das neue Reiserecht

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Ab 1. Juli gilt ein neues Reiserecht. Damit kommen für Buchungen von Pauschalreisen neue Regeln. Viele haben Nachteile für Urlauber, aber es gibt auch gute Neuerungen. Stiftung Warentest erklärt, was sich ändert und worauf Sie künftig achten sollten.

Das geltende Reiserecht war überholungsbedürftig. Denn es stammt noch aus einer Zeit, als Urlaube fast ausschließlich in stationären Reisebüros gebucht wurden. Heute dagegen stellen sich Urlauber ihre Reisen mit ein paar Klicks oft selbst zusammen. Mit den gesetzlichen Neuerungen sollte der Rechtsrahmen an das Internetzeitalter angepasst werden.

Doch die Meinungen zum neuen Pauschalreiserecht gehen auseinander, berichtet Stiftung Warentest in ihrem Verbrauchermagazin test. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erwarte sich mehr Sicherheit für alle Beteiligten, der Bundesverband der Verbraucherzentrale halte die Neuerungen dagegen für kritisch, Urlauber seien gar durch das neue Reiserecht bedroht.

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Nachteile sehen die Verbraucherzentralen etwa bei der Buchung von Ferienhäusern und -wohnungen. Die fallen ab Juli nicht mehr unter das Pauschalreiserecht, das Urlaubern besonderen Schutz bietet und bei dem im Falle von Problemen der Veranstalter Ansprechpartner ist.

Nach neuem Recht gelte für das Buchen von Feriendomizilen zwar ein Vertrag zwischen Veranstalter und Reisendem, doch wer beispielsweise ein Haus in Dänemark buche, für den könne künftig dänisches Recht gelten. „Für Urlauber kann es schwieriger werden, Ihr Recht zu verstehen, zu erkennen und durchzusetzen. Kommt es zum Streit, müssen Sie sich womöglich auf die Gesetze des Reiselandes berufen“, erklärt Stiftung Warentest zur Neuregelung.

Nachteile durch neue Preisgrenzen

Nachteile für Urlauber bringen auch neue Preisgrenzen. Tagesreisen fallen künftig nur noch unter das Pauschalreisegesetz, wenn sie mehr als 500 Euro kosten. Da Tagesreisen in der Regel nicht so hochpreisig seien, werde das Pauschalreiserecht da nur noch selten greifen, kritisieren die Verbraucherschützer. Ebenfalls negativ sehen sie, dass Urlauber nun höhere Preisänderungen nach der Buchung akzeptieren müssen, etwa weil sich die Treibstoffpreise oder Wechselkurse geändert haben. Bisher konnten Reisende Verträge kündigen, wenn sich der Preis um mindestens fünf Prozent erhöhte, nach neuem Recht liegt diese Grenze nun bei acht Prozent.

Klar im Vorteil sind Urlauber aber künftig, wenn es um die Anzeige für Reisemängel geht. Die Frist dafür wurde von einem Monat auf zwei Jahre verlängert. „Sie dürfen aber nicht vergessen, dem Veranstalter schon vor Ort die Reisemängel anzuzeigen und zu dokumentieren“, so Stiftung Warentest.

„Verbundene Reiseleistung“ bringt Vorteile

Neu ist ab Juli auch die sogenannte „verbundene Reiseleistung“. Darum handelt es sich, wenn Kunden – ob im Reisebüro oder bei einem Online-Portal – kurz nacheinander mindestens zwei Leistungen buchen, etwa Flug und Hotel, der Anbieter die einzelnen Vertragspartner nennt und getrennte Rechnungen entstehen. Vermittler einer so verbundenen Leistung müssen gegen Insolvenz abgesichert sein, so dass Kunden im Fall einer Pleite geschützt sind und ihr Geld wieder bekommen.

In manchen Fällen können Vermittler nun sogar zum Veranstalter werden, so Stiftung Warentest. Das sei dann der Fall, wenn Urlauber im Reisebüro oder bei einem Internet-Anbieter mehrere Leistungen buchen und die zu einem Gesamtpreis verkauft würden. „Für Urlauber ein Vorteil. Einzelne Leistungen werden durch gemeinsame Buchung zur Pauschalreise, dem Kunden stehen sämtliche Rechte zu. Der Vermittler der Reiseleistungen wird zum Veranstalter und haftet selbst für Mängel“, so das Fazit der Experten.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Reiserecht“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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