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Wirecard-Insolvenzverwalter will Jahresabschlüsse annullieren lassen

Ein Gericht soll feststellen, dass Wirecards Zahlenwerke aus 2017 und 2018 keine Gültigkeit haben. Das könnte weitreichende Konsequenzen haben.

Eine Sonderprüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ergab, dass Wirecards Bilanzen um riesige Beträge aufgeblasen waren. Foto: dpa
Eine Sonderprüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ergab, dass Wirecards Bilanzen um riesige Beträge aufgeblasen waren. Foto: dpa

Michael Jaffé macht bei seinen Aufräumarbeiten bei Wirecard keine Kompromisse. Seit vier Monaten hat der Anwalt als Insolvenzverwalter die Geschicke beim gescheiterten Münchener Bezahldienstleister in der Hand. Und war es bisher nur die Bilanz für 2019, die wegen riesiger Luftbuchungen nie testiert wurde, geht Jaffé nun einen Schritt weiter. Auch 2017 und 2018, meint der Insolvenzverwalter, waren die Zahlen von Wirecard nur Blendwerk. Deshalb zieht er vor Gericht.

Ein Sprecher von Jaffé bestätigte dem Handelsblatt, dass der Insolvenzverwalter Klage beim Landgericht München eingereicht hat. Zu Details wollte er sich nicht äußern. Formal richtet sich die Klage Jaffés gegen die Wirecard AG. Er will damit erreichen, dass das Gericht die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 für nichtig erklärt.

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Die Fragwürdigkeit der Zahlen ist öffentlich breit diskutiert. Schon im Sommer ergab eine Sonderprüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, dass Wirecards Bilanzen um riesige Beträge aufgeblasen waren. Milliarden, die zuletzt angeblich auf Treuhandkonten philippinischer Banken lagen, gab es nicht.

Nach Informationen des Handelsblatts aus informierten Kreisen gibt es verschiedene Motive für Jaffés Klage. Ohne einen solchen Schritt bestünde die Gefahr, dass die massive Überbewertung in den Bilanzen rechtlich manifestiert würde.

Das wäre vor allem im Hinblick auf wahrscheinliche Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY problematisch. Es zeichnet sich ab, dass Jaffé mit der Klage sicherstellen will, künftig gegen EY vorzugehen. EY muss sich vorwerfen lassen, grobe Fehler bei der Prüfung der Wirecard-Zahlen begangen zu haben. Gegen die zuständigen EY-Mitarbeiter wird inzwischen strafrechtlich ermittelt. EY bestreitet ein Fehlverhalten.

KPMG-Sonderprüfbericht lässt EY schlecht aussehen

Ein Einfallstor für mögliche Ansprüche gegen EY, die die Wirecard-Bilanzen mehr als ein Jahrzehnt lang uneingeschränkt testierte, könnte indes die Sonderprüfung von KPMG liefern. Die Konkurrentin hatte in ihrem Prüfbericht auf zahlreiche Mängel bei Wirecard hingewiesen. Sie versehen die jahrelangen uneingeschränkten Testate von EY für Wirecard mit einigen Fragezeichen.

Mit Blick auf Teile des so genannte Drittpartnergeschäft Wirecards, das nach bis dato offizieller Lesart einen erheblichen Teil der Wirecard-Umsätze beisteuerte und zentraler Baustein der Wachstumsstory war, hielten die KPMG-Prüfer etwa fest, man könne „in Bezug auf den Untersuchungszeitraum 2016 bis 2018 weder eine Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse existieren und der Höhe nach korrekt sind noch die Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse nicht existent und in der Höhe nicht korrekt sind“.

Heute weiß man es besser: Im Drittpartnergeschäft von Wirecard war viel heiße Luft. Drittpartner sind Unternehmen, die zwischen die Einzelhändler und die Wirecard-Plattform geschaltet waren. Ihr Einsatz an sich ist in der Payment-Branche nicht ungewöhnlich.

Die Feststellungen der KPMG-Prüfer zum Drittpartnergeschäft hatten Ende August auch Eingang in den Insolvenzbericht von Jaffé gefunden. Es waren nicht die einzigen Bemerkungen der KMPG-Experten, die aufhorchen lassen. Zum internen Kontrollsystem bei Wirecard merkten die KPMG-Experten an: „Grundlegende Kontrollen wie das 4-Augen-Prinzip kommen nicht zur Anwendung. Dies hat dazu beigetragen, dass wesentliche Feststellungen (wie bspw. Buchen ohne Beleg und ohne vertragliche Grundlage) nicht verhindert wurden und Schwächen in den Geschäftsprozessen nicht identifiziert wurden“.

Die Erkenntnis war nicht neu. Denn KPMG führt auch an: „EY Audit hat im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2018 ebenfalls weitreichende Kontroll- und Prozessschwächen angemerkt.“ Bei der Vorstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018 beließ es EY indes bei Mahnungen. So wurde eine „Verbesserung des Prozess- und Kontrollumfelds in Asien“ verlangt, die 2019 umgesetzt werden müsse.

Werden die Jahresabschlüsse für 2017 und 2018 annulliert, hätte dies auch an anderer Stelle Folgen. Dann würde die Ausschüttungspolitik von Wirecard auf falschen Bilanzen beruhen. Die Dividenden fielen also viel höher aus, als es angemessen gewesen wäre.

Einer der Hauptprofiteure war als Großaktionär Markus Braun, der ehemalige Vorstandsvorsitzende. Er muss damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter erhebliche Beträge zurückfordert.

Braun war bis Sommer 2020 größter Einzelaktionär von Wirecard. In der Spitze hielt er rund 8,7 Millionen der 123,6 Millionen Aktien von Wirecard, die im Umlauf waren. Für das Jahr 2017 zahlte Wirecard 16 Cent Dividende je Aktie, 2018 waren es 18 Cent.