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Tschechisches Verfassungsgericht kritisiert Corona-Schutzmaßnahmen

BRÜNN (dpa-AFX) - Das tschechische Verfassungsgericht hat einen Teil der Corona-Schutzmaßnahmen der Regierung rückblickend für nichtig erklärt. Konkret ging es um die Geschäftsschließungen in der Zeit vom 28. Januar bis zum 14. Februar. Das teilte eine Sprecherin am Montag in Brünn (Brno) mit. Die Richter bemängelten, dass die Maßnahmen ebenso wie eine lange Liste von Ausnahmen unzureichend begründet gewesen seien. Ohne eine überzeugende Erklärung komme es Willkür gleich, wenn zum Beispiel Blumenläden und Waffengeschäfte geöffnet sein dürften, andere Läden aber nicht.

Mit den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen befasste sich das Gericht nicht, obwohl sie sich kaum von den früheren unterscheiden. Die Geschäfte des nicht-alltäglichen Bedarfs bleiben damit in Tschechien weiter geschlossen. Die Opposition begrüßte das Urteil dennoch. Es zeige auf, dass die Regierung nicht einfach "Verbote wie Hasen aus dem Hut zaubern" dürfe, schrieb der Christdemokrat Marian Jurecka bei Twitter. Geklagt hatten 63 Volksvertreter aus dem Senat, der zweiten Kammer des tschechischen Parlaments.

Mit rund 968 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen steht Tschechien derzeit EU-weit an erster Stelle. Am Montag meldete das Gesundheitsministerium in Prag 4002 neue Fälle binnen 24 Stunden. Seit Beginn der Pandemie gab es mehr als 1,1 Millionen nachgewiesene Infektionen und 19 330 Todesfälle. Der EU-Mitgliedstaat hat rund 10,7 Millionen Einwohner.