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Steuerbegünstigung für kleine Riester-Renten

Riestersparer können sich Kleinbeträge als einmalige Abfindung auszahlen lassen. Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Riestersparer können sich Kleinbeträge als einmalige Abfindung auszahlen lassen. Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Riester-Sparverträge führen nicht immer zu einer üppigen Zusatzrente. Wer nur einen kleinen Betrag gespart hat, erhält später auch nur eine geringe Monatsauszahlung. Daher lohnt manchmal eine einmalige Abfindung. Doch wie ist diese zu besteuern?

Berlin (dpa/tmn) - Riester-Sparer, die nur eine kleine Rente angespart haben, können sich statt einer monatlichen Rente eine einmalige Abfindung auszahlen lassen. Steuerlich greift dann die sogenannte Fünftel-Regelung, so dass sich der Steuersatz ermäßigt.

«Dies gilt für alle Riester-Kleinbetragsabfindungen, die ab 2018 ausgezahlt werden», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. «Auch wenn der Vertrag vor dem Jahr 2018 abgeschlossen wurde.» Ob die Ermäßigung auch für Kleinbetragsabfindungen gilt, die vor 2018 ausgezahlt wurden, ist umstritten. Dazu ist ein Gerichtsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) in München anhängig.

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In dem Fall vereinbarte die Klägerin mit ihrer Bank, dass sie anstelle einer monatlichen Rente von 26 Euro eine einmalige Abfindung von knapp 9000 Euro erhält. Die Klägerin beantragte dafür die ermäßigte Besteuerung, die Finanzamt und das Finanzgericht verweigerten. Das Finanzgericht verwies auf den Wortlaut des Gesetzes, der damals keine Steuerermäßigung vorsah. Das wollte die Klägerin so nicht akzeptieren und legte gegen das erstinstanzliche Urteil Revision beim Bundesfinanzhof ein (Az.: X R 39/17).

Ebenfalls betroffene Steuerzahler, die sich in Altfällen die Riester-Rente in einem Betrag auszahlen ließen, können sich auf dieses Verfahren stützen. Gewährt das Finanzamt die ermäßigte Besteuerung nicht, kann Einspruch gegen den eigenen Steuerbescheid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.