Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.297,42
    +211,62 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.345,80
    +3,30 (+0,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0700
    -0,0033 (-0,31%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.442,76
    -1.044,89 (-1,73%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.324,78
    -71,76 (-5,14%)
     
  • Öl (Brent)

    83,85
    +0,28 (+0,34%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.960,28
    +348,52 (+2,23%)
     

Nord Stream 2 stellt Antrag auf Sofort-Vollzug der Baugenehmigung

Der Betreiber reagiert mit dem Antrag auf den früheren Widerspruch von Tier- und Umweltschützern. Wann das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eine Entscheidung trifft, ist offen.

Der Betreiber der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 hat beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen Antrag auf sofortigen Vollzug der Baugenehmigung in deutschen Gewässern gestellt. Das BSH bestätigte am Sonntag den Eingang des Antrags. Dieser werde nun geprüft. Einen Zeitpunkt für die Entscheidung nannte die BSH-Sprecherin nicht. Zunächst hatte der Sender NDR 1 Radio MV berichtet.

Ein Nord-Stream-2-Sprecher sagte am Sonntag, der Antrag sei schon im Dezember mit Blick auf die angekündigten Widersprüche von Naturschützern gestellt worden sei. Dies sei eine ganz normale Reaktion eines Vorhabenträgers.

Nord Stream 2 reagierte damit auf den früheren Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu). Diese sind der Ansicht, dass bei der Entscheidung des BSH im Januar, den sofortigen Weiterbau der Pipeline in deutschen Gewässern zu erlauben, Natur- und Klimaschutzargumente unbeachtet geblieben sind.

Nach Angaben von Nord Stream 2 ist der Abschnitt in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), in dem noch Arbeiten an der Pipeline nötig sind, 16,5 Kilometer lang. Das BSH war zu dem Schluss gekommen, dass die verbleibende Strecke zwar durch den Randbereich eines Vogelschutzgebietes verlaufe. Das habe aufgrund der Wassertiefe allerdings „eher geringe Bedeutung für bestimmte Rastvogelarten“. Außerdem handele es sich teilweise ohnehin um ein häufig befahrenes Gebiet.