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Finanztest: 12 Steuertipps zum Jahresende

Zwölf Steuertipps zum Jahres­ende: Auf den letzten Drücker Steuern sparen (Bild: Getty)
Zwölf Steuertipps zum Jahres­ende: Auf den letzten Drücker Steuern sparen (Bild: Getty)

Ein Endspurt bis Silvester kann manchem Steuerzahler noch ein Geschenk vom Finanz­amt bescheren. Finanztest hat zwölf Steuertipps zusammengestellt, mit denen jeder Geld sparen kann.

1. Mit hohen Jobkosten jetzt die 1 000-Euro-Pauschale knacken

Jeder kann Werbungs­kosten für den derzeitigen oder künftigen Job absetzen. Arbeitnehmer sollten ihre Jobkosten über­schlagen. Kommen sie über die Werbungs­kostenpauschale von 1 000 Euro? Dann bringen Ihnen alle weiteren Werbungs­kosten eine Steuerersparnis. In diesem Fall lohnt es, bis zum Jahres­ende Geld für weitere Werbungs­kosten auszugeben. Dabei zählen alle Ausgaben, etwa solche für die Weiterbildung und für Arbeits­mittel. Aber auchReisekosten, Gewerkschaftsbeiträge oder Kontoführungsgebühren.

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Bedingung. Die Ausgaben müssen beruflich bedingt entstehen.

2. Für Ehepaare: Steuerklassen optimieren

Wenn Mütter hohes Elterngeld nach Steuerklasse III wollen, müssen sie den Wechsel in die Steuerklasse III in der Regel sieben Monate vor dem Kalendermonat beim Finanz­amt beantragt haben (Bild: Getty)
Wenn Mütter hohes Elterngeld nach Steuerklasse III wollen, müssen sie den Wechsel in die Steuerklasse III in der Regel sieben Monate vor dem Kalendermonat beim Finanz­amt beantragt haben (Bild: Getty)


Familien­zuwachs ist geplant? Wird der Kinder­wunsch konkret, sollten werdende Eltern ihre Steuerklassen optimieren. Ehe- und einge­tragene Lebens­partner können in der Regel ihre Steuerklasse einmal im Jahr bis 30. November ändern. Kombinieren sie recht­zeitig die Steuerklassen richtig, können sie sich maximales Eltern­geld sichern. Denn für die Höhe des Lohn­ersatzes ist das letzte Netto­einkommen maßgeblich. Auch wenn Arbeits­losig­keit droht, ist es sinn­voll, die Steuerklassen zu prüfen. Derjenige, der später Eltern- oder Arbeits­losengeld bekommt, sollte die Steuerklasse III haben. Damit fällt der Lohn­ersatz am höchsten aus. Auch wenn der Partner, der besser verdient, dann die teure Klasse V erhält und mehr Lohn­steuer zahlt, kann der Wechsel lohnen. Die zu viel gezahlte Lohn­steuer gibt es nach der Steuererklärung zurück.

Bedingung. Wenn Mütter hohes Elterngeld nach Steuerklasse III wollen, müssen sie den Wechsel in die Steuerklasse III in der Regel sieben Monate vor dem Kalendermonat beim Finanz­amt beantragt haben, in dem ihr sechs­wöchiger Mutter­schutz vor der Geburt beginnen wird. Sobald das Ehepaar von der Schwangerschaft weiß, ist also Eile geboten.

3. Durch Freibeträge mehr Geld im Dezember erhalten

Das Netto­gehalt im Dezember kann steigern, wer für seine Ausgaben Frei­beträge beim Finanz­amt bis Ende November beantragt: Durch zusätzliche Frei­beträge sinkt die fällige Lohn­steuer und das Netto steigt.

Bedingung. Für Werbungs­kosten wie Fahrt- oder Reise­kosten, Arbeits­zimmer über dem 1 000-Euro-Pausch­betrag oder Sonder­ausgaben wie Spenden und außergewöhnliche Belastungen wie Krank­heits­kosten bleibt der Lohn steuerfrei, wenn 2019 wenigs­tens 600 Euro zusammen­kommen. Anders bei Ausgaben für Hilfen im Haushalt, Hand­werk­erkosten und Behindertenpausch­beträge. Sie zählen ohne Grenze.

4. Das Zuhause von Profis verschönern lassen

Bis Neujahr Wohnung und Garten von Hand­werkern verschönern zu lassen, kann bis zu 1 200 Euro im Jahr Steuern sparen. (Bild: Getty)
Bis Neujahr Wohnung und Garten von Hand­werkern verschönern zu lassen, kann bis zu 1 200 Euro im Jahr Steuern sparen. (Bild: Getty

Bis Neujahr Wohnung und Garten von Hand­werkern verschönern zu lassen, kann bis zu 1 200 Euro im Jahr Steuern sparen. Mieter und Wohnungs­eigentümer können Rechnungen und anteilige Kosten für ihre Haushalte absetzen – auch für die selbst genutzte Ferien­wohnung in einem EU-Land, Norwegen, Island und Liechten­stein.

Rechnungen für Hand­werk­erarbeiten im Haushalt sind begüns­tigt – etwa wenn der Maler reno­viert, Fachleute Garten oder Bad erneuern, sie neuen Wohn­raum im Keller oder unterm Dach schaffen oder die Terrasse vergrößern. Selbst der Anbau eines Wintergartens oder Carports zählt. Jeder Haushalt kann bis zu 6 000 Euro pro Jahr geltend machen. Material­kosten zählen nicht.

Bedingung. Die Rechnung muss per Über­weisung bezahlt werden. Bargeld zählt nicht.

5. Vor Jahresende heiraten

Wer den Partner fürs Leben gefunden hat und bald heiraten will, sollte nicht bis zum nächsten Jahr warten. Denn es winkt oft ein Steuerbonus. Denn: Eine Hoch­zeit bis Silvester bringt den Splitting­tarif für Ehepaare für das ganze Jahr, selbst wenn das Paar nur einen Tag im Jahr verheiratet war.

Dabei gilt: Je weiter die Einkommen der Partner voneinander entfernt sind und je höher der Steu­ersatz ist, umso höher ist der Steuer­vorteil. Bei nahezu gleich hohen Einkommen gibt es kaum einen Vorteil.

Tipp: Sie haben sich 2018 getrennt und 2019 wieder versöhnt? Ausnahms­weise gibt es den güns­tigen Splitting­tarif auch noch nach dem Trennungs­jahr, wenn Sie wieder zusammenziehen und sich ernst­haft versöhnen wollen. Das gilt selbst dann, wenn Sie nur einen Tag im Versöhnungs­jahr zusammenlebten.

6. Geförderte Alters­vorsorge nutzen

Viele Riester-Sparer verschenken Geld, weil sie nicht den Mindest­beitrag für die volle Zulage vom Staat einzahlen. Dabei sorgt gerade der Zuschuss beim Riestern für Rendite. Riester-Sparer sollten deshalb prüfen, ob sie für die vollen Zulagen ihren Beitrag bis zum Jahres­ende aufstocken müssen.

Jeder Sparer erhält bis zu 175 Euro Zulage und für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro, für ab 2008 geborene je 300 Euro.

Bedingung. Für die vollen Zulagen müssen Sparer inklusive der Zulagen vom Staat mindestens 4 Prozent ihres renten­versicherungs­pflichtigen Einkommens über­weisen – maximal 2 100 Euro. Entscheidend ist das Gehalt aus dem Vorjahr.

Beispiel Ein Single mit 55 000 Euro Brutto­gehalt 2018 zahlt 2019 die maximale Sparrate von 1 946 Euro plus 154 Euro Zulage ein. Er bekommt 720 Euro zusätzlich vom Finanz­amt nach der Steuererklärung für 2019 erstattet.

7. Geld- oder Sachspenden

Spender können bis zu 20 Prozent des Gesamt­betrags ihrer Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen.  (Bild: Getty)
Spender können bis zu 20 Prozent des Gesamt­betrags ihrer Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. (Bild: Getty)

Spenden an gemeinnützige, kirchliche oder mild­tätige Organisationen und Vereine im Inland sind steuerlich begüns­tigt. Spender können bis zu 20 Prozent des Gesamt­betrags ihrer Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. Kleinere Spenden bis 200 Euro erkennt das Finanz­amt ohne Spendenquittung an. Der Konto­auszug genügt.

Bedingung. Die Organisation muss durch einen Frei­stellungs­bescheid des Finanz­amts begüns­tigt sein. Bei Spenden an eine Organisation in einem EU- oder EWR-Staat muss der Empfänger mit einer im Inland begüns­tigten Körperschaft vergleich­bar sein und die Spende das Ansehen Deutsch­lands im Ausland fördern. Ob das der Fall ist, sollten Spender vorher mit dem Finanz­amt klären.

8. Gesundheitsangaben in einem Jahr bündeln

Krank­heits­kosten zählen als außergewöhnliche Belastungen.Der Eigen­anteil für Zahnimplantate, Augen­lasik, teure Brillen und Kuren ist in der Summe oft fünf­stel­lig. Da ist es gut, wenn sich das Finanz­amt daran beteiligt.

Bedingung. Anerkannt sind Gesund­heits- und Pflege­kosten, die medizi­nisch notwendig sind. Das sind Arzneien, Hilfs­mittel und anerkannte Therapien, die vom Arzt verordnet sind. Kosten für Kur, Reha, Psycho­therapie und nicht anerkannte Therapien müssen vom Amts­arzt oder dem Medizi­nischen Dienst der Krankenkassen attestiert sein.

9. Als Ehepartner den Alters­entlastungs­betrag verdoppeln

Einen Alters­vorteil haben Menschen, die am 1. Januar 2019 mindestens 64 Jahre waren. Sie erhalten auf voll steuer­pflichtige Einkünfte wie Arbeits­lohn, Mieten und Kapital­erträge – also nicht auf gesetzliche Renten – einen Alters­entlastungs­betrag. Je nach Geburts­jahr gibt es maximal 836 Euro bis 1 900 Euro Frei­betrag.

Bedingung. Erreicht nur ein Ehepartner die Alters­grenze (Geburt vor 2. Januar 1955), sollten ihm die Einkünfte zustehen, um die Entlastung zu nutzen. Steht beiden Part­nern die Entlastung zu, sollten sie ihre Einkünfte so verteilen, dass beide den Abzug nutzen.

Beispiel Ein Rentner (Jahr­gang 1954) erhält mehr als 10 000 Euro Zinsen und Dividenden im Jahr. Er über­trägt die Hälfte seines Depots auf seine Frau (Jahr­gang 1954). Jetzt können beide 836 Euro Alters­entlastungs­betrag nutzen. Im güns­tigsten Fall spart jeder 220 Euro Abgeltung­steuer und Soli.

10. Frei­stellungs­aufträge optimal verteilen

Ende des Jahres erhalten Sparer oft Zinsen. Sie sind neben Dividenden und Kurs­gewinnen bis zu 801 Euro im Jahr für jeden steuerfrei. Damit sie nicht zu viel Abgeltung­steuer zahlen, sollten sie ihre Frei­stellungs­aufträge prüfen und wenn nötig anpassen. Jeder kann Erträge maximal bis zum Sparerpausch­betrag von 801 Euro (Ehepaare 1 602 Euro) im Jahr steuerfrei stellen.

Bedingung. Bei den Geld­instituten müssen die Frei­stellungs­aufträge erteilt werden.

11. Vermieter: Immobilienausgaben optimieren

Vermieter können steuerlich gestalten: Lohnt es sich, bis Silvester die Miet­wohnungen zu sanieren und die Kosten sofort abzu­setzen, oder ist es besser, die Ausgaben zu verteilen? Vermieter können Kosten für die Modernisierung oder Sanierung sofort absetzen oder auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Das Verteilen lohnt sich, wenn sie auch künftig mit hoher Steuerlast rechnen.

Tipp: Haben Sie gerade erst gekauft, darf in den ersten drei Jahren die Instandhaltung nicht teurer sein als 15 Prozent der Anschaffungs­kosten des Gebäudes. Sonst können Sie die Kosten nicht sofort voll absetzen, sondern müssen sie über 50 Jahre verteilen.

12. Sonder­abschreibung für Miet­neubau nutzen

Wer als Eigentümer eine Neubau­wohnung kauft und vermietet, kann von der neuen Sonder­abschreibung profitieren. Investoren können in den ersten vier Jahren je 5 Prozent Sonder­abschreibung geltend machen – zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) von 2 Prozent im Jahr.

Lesen Sie auch: Was bringt der Abschluss einer Rentenversicherung?

Bedingung. Die Baugenehmigung muss ab September 2018 beantragt worden sein oder bis Ende 2021 einge­reicht werden. Weitere Voraus­setzungen: Die Gebäude­kosten dürfen inklusive anteiliger Neben­kosten 3 000 Euro pro Quadrat­meter nicht über­steigen. Der Eigentümer muss die neue Wohn­immobilie im Jahr der Fertigstellung und für weitere neun Jahre vermieten.

So viel Steuern können Sie 2019 sparen

Wie viel Steuerersparnis inklusive Soli für 1 000 Euro für Jobkosten oder Spenden 2019 je nach zu versteuerndem Einkommen drin ist, sehen Sie in der Tabelle. Ihre persönliche Steuerersparnis können Sie mit dem Steuerrechner von Finanztest ermitteln.

Die kompletten Tipps und konkrete Rechenbeispiele finden Sie auf test.de