Finanztest: 12 Steuertipps zum Jahresende
Ein Endspurt bis Silvester kann manchem Steuerzahler noch ein Geschenk vom Finanzamt bescheren. Finanztest hat zwölf Steuertipps zusammengestellt, mit denen jeder Geld sparen kann.
1. Mit hohen Jobkosten jetzt die 1 000-Euro-Pauschale knacken
Jeder kann Werbungskosten für den derzeitigen oder künftigen Job absetzen. Arbeitnehmer sollten ihre Jobkosten überschlagen. Kommen sie über die Werbungskostenpauschale von 1 000 Euro? Dann bringen Ihnen alle weiteren Werbungskosten eine Steuerersparnis. In diesem Fall lohnt es, bis zum Jahresende Geld für weitere Werbungskosten auszugeben. Dabei zählen alle Ausgaben, etwa solche für die Weiterbildung und für Arbeitsmittel. Aber auchReisekosten, Gewerkschaftsbeiträge oder Kontoführungsgebühren.
Bedingung. Die Ausgaben müssen beruflich bedingt entstehen.
2. Für Ehepaare: Steuerklassen optimieren
Familienzuwachs ist geplant? Wird der Kinderwunsch konkret, sollten werdende Eltern ihre Steuerklassen optimieren. Ehe- und eingetragene Lebenspartner können in der Regel ihre Steuerklasse einmal im Jahr bis 30. November ändern. Kombinieren sie rechtzeitig die Steuerklassen richtig, können sie sich maximales Elterngeld sichern. Denn für die Höhe des Lohnersatzes ist das letzte Nettoeinkommen maßgeblich. Auch wenn Arbeitslosigkeit droht, ist es sinnvoll, die Steuerklassen zu prüfen. Derjenige, der später Eltern- oder Arbeitslosengeld bekommt, sollte die Steuerklasse III haben. Damit fällt der Lohnersatz am höchsten aus. Auch wenn der Partner, der besser verdient, dann die teure Klasse V erhält und mehr Lohnsteuer zahlt, kann der Wechsel lohnen. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer gibt es nach der Steuererklärung zurück.
Bedingung. Wenn Mütter hohes Elterngeld nach Steuerklasse III wollen, müssen sie den Wechsel in die Steuerklasse III in der Regel sieben Monate vor dem Kalendermonat beim Finanzamt beantragt haben, in dem ihr sechswöchiger Mutterschutz vor der Geburt beginnen wird. Sobald das Ehepaar von der Schwangerschaft weiß, ist also Eile geboten.
3. Durch Freibeträge mehr Geld im Dezember erhalten
Das Nettogehalt im Dezember kann steigern, wer für seine Ausgaben Freibeträge beim Finanzamt bis Ende November beantragt: Durch zusätzliche Freibeträge sinkt die fällige Lohnsteuer und das Netto steigt.
Bedingung. Für Werbungskosten wie Fahrt- oder Reisekosten, Arbeitszimmer über dem 1 000-Euro-Pauschbetrag oder Sonderausgaben wie Spenden und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten bleibt der Lohn steuerfrei, wenn 2019 wenigstens 600 Euro zusammenkommen. Anders bei Ausgaben für Hilfen im Haushalt, Handwerkerkosten und Behindertenpauschbeträge. Sie zählen ohne Grenze.
4. Das Zuhause von Profis verschönern lassen
Bis Neujahr Wohnung und Garten von Handwerkern verschönern zu lassen, kann bis zu 1 200 Euro im Jahr Steuern sparen. Mieter und Wohnungseigentümer können Rechnungen und anteilige Kosten für ihre Haushalte absetzen – auch für die selbst genutzte Ferienwohnung in einem EU-Land, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Rechnungen für Handwerkerarbeiten im Haushalt sind begünstigt – etwa wenn der Maler renoviert, Fachleute Garten oder Bad erneuern, sie neuen Wohnraum im Keller oder unterm Dach schaffen oder die Terrasse vergrößern. Selbst der Anbau eines Wintergartens oder Carports zählt. Jeder Haushalt kann bis zu 6 000 Euro pro Jahr geltend machen. Materialkosten zählen nicht.
Bedingung. Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden. Bargeld zählt nicht.
5. Vor Jahresende heiraten
Wer den Partner fürs Leben gefunden hat und bald heiraten will, sollte nicht bis zum nächsten Jahr warten. Denn es winkt oft ein Steuerbonus. Denn: Eine Hochzeit bis Silvester bringt den Splittingtarif für Ehepaare für das ganze Jahr, selbst wenn das Paar nur einen Tag im Jahr verheiratet war.
Dabei gilt: Je weiter die Einkommen der Partner voneinander entfernt sind und je höher der Steuersatz ist, umso höher ist der Steuervorteil. Bei nahezu gleich hohen Einkommen gibt es kaum einen Vorteil.
Tipp: Sie haben sich 2018 getrennt und 2019 wieder versöhnt? Ausnahmsweise gibt es den günstigen Splittingtarif auch noch nach dem Trennungsjahr, wenn Sie wieder zusammenziehen und sich ernsthaft versöhnen wollen. Das gilt selbst dann, wenn Sie nur einen Tag im Versöhnungsjahr zusammenlebten.
6. Geförderte Altersvorsorge nutzen
Viele Riester-Sparer verschenken Geld, weil sie nicht den Mindestbeitrag für die volle Zulage vom Staat einzahlen. Dabei sorgt gerade der Zuschuss beim Riestern für Rendite. Riester-Sparer sollten deshalb prüfen, ob sie für die vollen Zulagen ihren Beitrag bis zum Jahresende aufstocken müssen.
Jeder Sparer erhält bis zu 175 Euro Zulage und für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro, für ab 2008 geborene je 300 Euro.
Bedingung. Für die vollen Zulagen müssen Sparer inklusive der Zulagen vom Staat mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens überweisen – maximal 2 100 Euro. Entscheidend ist das Gehalt aus dem Vorjahr.
Beispiel Ein Single mit 55 000 Euro Bruttogehalt 2018 zahlt 2019 die maximale Sparrate von 1 946 Euro plus 154 Euro Zulage ein. Er bekommt 720 Euro zusätzlich vom Finanzamt nach der Steuererklärung für 2019 erstattet.
7. Geld- oder Sachspenden
Spenden an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen und Vereine im Inland sind steuerlich begünstigt. Spender können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. Kleinere Spenden bis 200 Euro erkennt das Finanzamt ohne Spendenquittung an. Der Kontoauszug genügt.
Bedingung. Die Organisation muss durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamts begünstigt sein. Bei Spenden an eine Organisation in einem EU- oder EWR-Staat muss der Empfänger mit einer im Inland begünstigten Körperschaft vergleichbar sein und die Spende das Ansehen Deutschlands im Ausland fördern. Ob das der Fall ist, sollten Spender vorher mit dem Finanzamt klären.
8. Gesundheitsangaben in einem Jahr bündeln
Krankheitskosten zählen als außergewöhnliche Belastungen.Der Eigenanteil für Zahnimplantate, Augenlasik, teure Brillen und Kuren ist in der Summe oft fünfstellig. Da ist es gut, wenn sich das Finanzamt daran beteiligt.
Bedingung. Anerkannt sind Gesundheits- und Pflegekosten, die medizinisch notwendig sind. Das sind Arzneien, Hilfsmittel und anerkannte Therapien, die vom Arzt verordnet sind. Kosten für Kur, Reha, Psychotherapie und nicht anerkannte Therapien müssen vom Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen attestiert sein.
9. Als Ehepartner den Altersentlastungsbetrag verdoppeln
Einen Altersvorteil haben Menschen, die am 1. Januar 2019 mindestens 64 Jahre waren. Sie erhalten auf voll steuerpflichtige Einkünfte wie Arbeitslohn, Mieten und Kapitalerträge – also nicht auf gesetzliche Renten – einen Altersentlastungsbetrag. Je nach Geburtsjahr gibt es maximal 836 Euro bis 1 900 Euro Freibetrag.
Bedingung. Erreicht nur ein Ehepartner die Altersgrenze (Geburt vor 2. Januar 1955), sollten ihm die Einkünfte zustehen, um die Entlastung zu nutzen. Steht beiden Partnern die Entlastung zu, sollten sie ihre Einkünfte so verteilen, dass beide den Abzug nutzen.
Beispiel Ein Rentner (Jahrgang 1954) erhält mehr als 10 000 Euro Zinsen und Dividenden im Jahr. Er überträgt die Hälfte seines Depots auf seine Frau (Jahrgang 1954). Jetzt können beide 836 Euro Altersentlastungsbetrag nutzen. Im günstigsten Fall spart jeder 220 Euro Abgeltungsteuer und Soli.
10. Freistellungsaufträge optimal verteilen
Ende des Jahres erhalten Sparer oft Zinsen. Sie sind neben Dividenden und Kursgewinnen bis zu 801 Euro im Jahr für jeden steuerfrei. Damit sie nicht zu viel Abgeltungsteuer zahlen, sollten sie ihre Freistellungsaufträge prüfen und wenn nötig anpassen. Jeder kann Erträge maximal bis zum Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare 1 602 Euro) im Jahr steuerfrei stellen.
Bedingung. Bei den Geldinstituten müssen die Freistellungsaufträge erteilt werden.
11. Vermieter: Immobilienausgaben optimieren
Vermieter können steuerlich gestalten: Lohnt es sich, bis Silvester die Mietwohnungen zu sanieren und die Kosten sofort abzusetzen, oder ist es besser, die Ausgaben zu verteilen? Vermieter können Kosten für die Modernisierung oder Sanierung sofort absetzen oder auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Das Verteilen lohnt sich, wenn sie auch künftig mit hoher Steuerlast rechnen.
Tipp: Haben Sie gerade erst gekauft, darf in den ersten drei Jahren die Instandhaltung nicht teurer sein als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes. Sonst können Sie die Kosten nicht sofort voll absetzen, sondern müssen sie über 50 Jahre verteilen.
12. Sonderabschreibung für Mietneubau nutzen
Wer als Eigentümer eine Neubauwohnung kauft und vermietet, kann von der neuen Sonderabschreibung profitieren. Investoren können in den ersten vier Jahren je 5 Prozent Sonderabschreibung geltend machen – zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) von 2 Prozent im Jahr.
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Bedingung. Die Baugenehmigung muss ab September 2018 beantragt worden sein oder bis Ende 2021 eingereicht werden. Weitere Voraussetzungen: Die Gebäudekosten dürfen inklusive anteiliger Nebenkosten 3 000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Der Eigentümer muss die neue Wohnimmobilie im Jahr der Fertigstellung und für weitere neun Jahre vermieten.
So viel Steuern können Sie 2019 sparen
Wie viel Steuerersparnis inklusive Soli für 1 000 Euro für Jobkosten oder Spenden 2019 je nach zu versteuerndem Einkommen drin ist, sehen Sie in der Tabelle. Ihre persönliche Steuerersparnis können Sie mit dem Steuerrechner von Finanztest ermitteln.
Die kompletten Tipps und konkrete Rechenbeispiele finden Sie auf test.de