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Finanzielle Not vieler Pensionskassen: Kunden müssen sich allerdings kaum Sorgen machen

Viele Pensionskassen sind in den vergangenen Jahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Für die Kunden selbst sind die Folgen aber überschaubar.

Allein in den vergangenen zehn Jahren kam es bei Pensionskassen in 27 Fällen zu Anpassungen. Foto: dpa
Allein in den vergangenen zehn Jahren kam es bei Pensionskassen in 27 Fällen zu Anpassungen. Foto: dpa

Erst vor wenigen Wochen hatte die Börsenaufsicht Bafin das Aus für die Kölner Pensionskasse und ihre Schwester, die Pensionskasse der Caritas, bekannt gegeben. Seither rückt die finanzielle Schieflage etlicher Pensionskassen verstärkt in den Blickpunkt. Das sorgt für große Aufregung, nicht nur wegen der etwa 9,5 Millionen dort versicherten Kunden.

Für die Kunden selbst hat die Situation kaum Konsequenzen. Für Betriebsrentner mit bestehendem Arbeitgeber sind Schwierigkeiten ihrer Pensionskassen „nicht tragisch“, betont Stefan Oecking, Partner bei der Unternehmensberatung Mercer.

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Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber immer für das Leistungsversprechen einer Pensionskasse. Wenn diese also eine Betriebsrente kürzt, muss der Arbeitgeber nachzahlen. Dabei haftet er für das, was er arbeitsrechtlich zugesagt hat.

So geschehen beispielsweise im vergangenen Sommer. Da kündigte die Deutsche Steuerberater-Versicherung an, dass ihre Kunden durch die Sanierung der Pensionskasse nötige Einschnitte hinnehmen müssen. Für 2904 versicherte Rentner und 3197 Anwärter wurde die Garantieverzinsung für die kommenden 20 Jahre auf 2,25 gesenkt.

Davor lag sie je nach Tarif noch bei 2,5 Prozent, 3,25 Prozent oder gar bei vier Prozent. Das Niedrigzinsumfeld stelle weiter eine große Herausforderung dar, heißt es von der Steuerberater-Versicherung. Die erforderliche Liquidität für die Leistungszahlungen sei jedoch jederzeit gegeben.

Die Steuerberater-Versicherung ist längst kein Einzelfall mehr. Allein in den vergangenen zehn Jahren kam es bei Pensionskassen in 27 Fällen zu Anpassungen. Ab dem Jahr 2022 verbessert sich sogar die Situation der Betriebsrentner für den Fall, dass ein Unternehmen pleitegeht: Nach einem neuen Gesetz springt dann die Sicherungseinrichtung Pensionssicherungsverein (PSV) ein, wenn der Arbeitgeber ausfällt.

Auch für die Kunden der im Jahr 2002 gegründeten Kölner Pensionskasse und der seit 1952 bestehenden Pensionskasse der Caritas ändert sich künftig nur wenig. Bestehende Verträge würden im Rahmen einer geordneten Abwicklung in den kommenden Jahren erfüllt, heißt es von dort. Veränderungen bei Beitrag, Laufzeit oder Leistungen haben die Aufseher der Bafin untersagt.

Bekannte Fälle der Vergangenheit

Ähnlich ist der Fall, wenn eine Pensionskasse von einer spezialisierten Abwicklungseinrichtung übernommen wird. In der Vergangenheit war das bei der Pro bAV und der Prudentia der Fall, die beide an die FL-Gruppe in Bad Homburg gingen. Die verspricht, dass die Versicherungsverträge zu unveränderten Garantien, Konditionen und Bedingungen fortgeführt werden. Für die Kunden ändere sich dabei nichts.

Im Hinblick auf die unverändert schlechte Finanzlage vieler Pensionskassen ist in den nächsten Jahren damit zu rechnen, dass weitere Vorsorgewerke den sogenannten „externen Run-off“ suchen und bei einem spezialisierten Abwickler Schutz suchen.

Allein durch Skaleneffekte durch die gebündelte Anlage und eine moderne Informationstechnologie versprechen die Spezialhäuser deutlich geringere Kosten. Im Fall der Pro bAV verspricht die FL Gruppe beispielsweise eine Kostensenkung pro Vertrag und Jahr von mehr als 15 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016, als die Pensionskasse noch eigenständig war.

Aus Kundensicht ändert sich vor allem der Ansprechpartner. Sie werden dann von Mitarbeitern der Abwicklungsgesellschaft betreut. Nichts ändert sich dagegen an der Überschussbeteiligung. Auch der neue Besitzer muss die Kunden an seinen Gewinnen teilhaben lassen. Ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden gibt es allerdings nicht. Im Einzelfall kann es für ihn aber womöglich sinnvoll sein, in ein anderes Produkt zu wechseln.

Bis es so weit ist, dass ein Bestand zu einem Abwickler wechselt, steht ein monatelanger Prüfungsprozess der Bafin an. Die Bonner Behörde gibt erst dann ihre Zustimmung, wenn keine Nachteile für die betroffenen Kunden entstehen.

Bafin ist weiter involviert

Auch nach dem Übergang der Bestände bleibt die Pensionskasse unter der Aufsicht der Bafin und auch Mitglied im gesetzlichen Sicherungsfonds. Zudem gibt es für die Kunden eine weitere Absicherung: Der Arbeitgeber, der einst die Altersvorsorge für ihn abgeschlossen hat, bleibt Mitglied im Sicherungsfonds Protektor und haftet ebenfalls weiter.

Generell haben Großunternehmen beinahe ausnahmslos Angebote für die betriebliche Altersvorsorge. Allerdings weiß noch immer fast jeder fünfte Arbeitnehmer nicht, dass es diese Möglichkeiten bei seinem Arbeitgeber überhaupt gibt.

Besonders bei Geringverdienern kommt die Information häufig nicht an, wie eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Aon zeigt. Wer sich informiert, der nimmt diese Angebote in der Regel auch an. Nur 14,7 Prozent der Arbeitnehmer lehnten sie ab, so das Ergebnis der Umfrage.