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Finanzämter mögen kein Papier mehr

Steuererklärung - Finanzämter mögen kein Papier mehr

Als Selbstständiger sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, wenn Ihre jährlichen Einkünfte über 8.652 Euro liegen – das ist der steuerfreie Grundfreibetrag. Wenn Sie Verluste erwirtschaftet haben – etwa in der Zeit nach der Gründung –, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Sind Sie verpflichtet, die Erklärung abzuliefern, muss dies derzeit grundsätzlich noch bis zum 31. Mai des folgenden Jahres geschehen. Lassen Sie sich von einem Steuerberater helfen, verlängert sich diese Frist automatisch bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Die Einkommensteuererklärung können Sie auf den amtlichen Papiervordrucken abgeben. Die Umsatz- und Einkommensteuererklärung muss dagegen seit einigen Jahren elektronisch eingereicht werden. Ausnahmen von dieser Regel akzeptierte das Finanzamt nur in speziellen Härtefällen – etwa, wenn eine elektronische Abgabe finanziell oder altersbedingt nicht zumutbar war. Auf andere Argumente ließ sich die Finanzverwaltung nicht ein – zum Beispiel auf den Hinweis, dass das Internet und der elektronische Versand der Steuererklärung unsicher seien.

Schließlich werden die Daten bei ELSTER verschlüsselt übertragen, außerdem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ELSTER zertifiziert. Wer sich gegen die elektronische Steuererklärungs-Variante sperrte, durfte alternativ dem Finanzbeamten auch nicht die Daten auf einem Datenträger übergeben. Mal eben zum Finanzamt gehen und den USB-Stick vorbeibringen: Eine solche Möglichkeit schloss schon das Finanzgericht Baden-Württemberg aus (Az.: 7 K 3192/15).

Ab diesem Jahr lehnt die Finanzverwaltung die Papierform auch bei Steuererklärungen im Nebenerwerb ab. Darauf weist aktuell das Landesamt für Rheinland-Pfalz hin. Die gesetzliche Pflicht, die Steuererklärung elektronisch abzugeben, bestehe für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen bereits seit 2011. Dies gelte auch für Gewinneinkünfte aus Nebenerwerb über 410 Euro – zum Beispiel bei Nebenerwerbslandwirten.

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Ausnahmen nur in Härtefällen

Als Härtefall akzeptiert die Finanzverwaltung zukünftig nur noch, wenn jemand die erforderliche technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen Aufwand anschaffen kann. Ebenso gilt als Härtefall, wenn jemand keine oder nur sehr eingeschränkte persönliche Fähigkeiten und Kenntnisse zum Umgang damit hat.

Konkret bedeutet die konsequente Haltung der Finanzbehörden: Wenn kein Härtefall vorliegt, wird eine in Papierform eingereichte Erklärung als nicht abgegeben gewertet. Betroffene müssen damit rechnen, dass Verspätungszuschläge erhoben werden. Mit diesem Verspätungszuschlag hat die Finanzverwaltung ein Druckmittel in der Hand. Es liegt im Ermessen des Finanzbeamten, ob er den Zuschlag erhebt oder nicht.

Der Verspätungszuschlag kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro. Auch die Höhe liegt derzeit noch im Ermessen des Finanzamts. Er wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben und zusammen mit der Steuer festgesetzt.

Praxistipp:

Beträgt die festgesetzte Steuer null Euro, so darf das Finanzamt keinen Verspätungszuschlag erheben. Auch bei einem Verlustfeststellungsbescheid ist es nicht zulässig, einen Verspätungszuschlag festzusetzen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei unserem Kooperationspartner Haufe.de. Ist dieser Steuertipp interessant für Sie? .

KONTEXT

Tipps zur Steuererklärung

Abgabefrist

Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai 2016 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2016.

Nachfragen vermeiden

Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben.

Anleitung zur Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular GROESSER Einkommensteuer GROESSER Einkommensteuer 2014 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat.

Anleitung

Steuererklärung kopieren

Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei.

Rechtsprechung beachten

Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung.

Elektronische Übermittlung

Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Unternehmer müssen nahezu sämtliche Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2011 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.

KONTEXT

Diese Belege gehören zur Steuererklärung - und diese nicht

Mantelbogen

Zu Anlage G, S, L - Einkünfte aus Gewerbe, Selbstständigkeit, Landwirtschaft

Zu Anlage KAP - Kapitalerträge

Zur Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Zur Anlage VL - Vermögenswirksame Leistungen

Zur Anlage Unterhalt

Nicht benötigte Belege

Die meisten Quittungen und Bescheinigungen müssen nur auf Nachfrage dem Finanzamt vorgelegt werden, dazu gehören zum Beispiel Nachweise über Ausgaben für:

Die einzelnen Ausgabenposten können aber vom Finanzamt geprüft werden und müssen dann nachträglich belegt werden.