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EuG: EU-Kommission hat Rettung italienischer Bank nicht verhindert

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Rettung der italienischen Banca delle Marche ist nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union nicht durch die EU-Kommission verhindert worden. Die Abwicklung des Instituts sei "im Wesentlichen durch den Ausfall dieser Bank bedingt" gewesen, teilte das EU-Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil mit. Die Bank war 2013 in Schieflage geraten und sollte durch einen Kredit gestützt und später übernommen werden. Die Kommission sah darin eine aber eine unzulässige Beihilfe. (Rechtssache T-635/19)

Ehemalige Anteilseigner der Bank hatten die EU-Kommission auf Schadenersatz verklagt, weil diese aus Sicht der Kläger mit rechtswidrigen Anweisungen die Rekapitalisierung der Bank verhindert habe. Mit seinem Urteil weise das Gericht die Klage ab, weil die Kläger "keinen Kausalzusammenhang zwischen dem angeblich rechtswidrigen Verhalten der Kommission und dem behaupteten Schaden nachgewiesen haben", teilte das EU-Gericht mit. Die Voraussetzungen für eine außervertragliche Haftung der Union seien nicht erfüllt.