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Das ist neu bei Elster

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Mit Elster ist die Steuererklärung bequemer und schneller machbar. Bereits mehr als 20 Millionen Einkommensteuererklärungen werden jährlich elektronisch an die deutschen Finanzämter übermittelt. Das Angebot wird ständig ausgebaut und verbessert. Finanztest erklärt, was es 2019 Neues bei Elster gibt.

Die Vorteile von Elster sollten Steuerzahler nutzen, da sind sich die Finanzexperten von Stiftung Warentest einig. Das kostenlose System macht es möglich, die Steuererklärung online abzugeben. Die Installation einer Software ist dafür nicht nötig und wer einmal registriert ist, kann zum Beispiel auf Daten zugreifen, die dem Finanzamt bereits übermittelt wurden.

Um die Nutzung einfacher und intuitiver zu machen, wird das Programm ständig erweitert und verbessert. In Finanztest erklären die Verbraucherschützer die neuen Vorteile.

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Von überall einloggen

Der Zugriff auf die eigene Steuererklärung ist seit 2019 einfacher. Möglich macht es die neue Elster-Smart-App fürs Handy. In der ist die für den Zugriff nötige Zertifikationsdatei gespeichert, so dass sich Nutzer auch von fremden Computern aus einloggen können. „Das ist auch praktisch, falls sich die Datei auf dem eigenen Computer nicht mehr wiederfinden lässt“, so die Verbraucherschützer. Und so funktioniert’s: Einfach die Elster-Smart-App aus dem Google-Play-Store oder Apple-Store herunterladen. Dann wird die Zertifikationsdatei in die App eingegeben oder wahlweise mithilfe eines generierten QR-Codes geladen. Danach ist es möglich, sich im Elster-Portal unter „Mobiles-Log-in“ anzumelden.

Belegabruf nutzen

Schneller geht die Steuererklärung ab sofort für alle, die sich zum Belegabruf anmelden. Der macht es möglich, dass nicht mehr mühsam jede Angabe etwa von der Lohnsteuerbescheinigung in die Erklärung übertragen werden muss, wie Finanztest erklärt. Durch die neue Funktion werden Daten, die dem Finanzamt von Behörden und Institutionen übermittelt wurden, automatisch in die Steuererklärung eingetragen.

Um die Funktion zu nutzen, müssen Steuerzahler im Elster-Portal unter ,Formulare & Leistungen‘ den Punkt ,Selbst am Belegabruf teilnehmen‘ auswählen. „Wer sich zuvor mit der Zertifikationsdatei einloggt, muss nun auf einen Abrufcode per Post warten. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Bei einem Log-in mittels Personalausweis können die Belege hingegen direkt unter ,Belege abrufen‘ eingesehen werden“, so die Experten

Vorjahreserklärung spart Zeit

Viele Angaben in einer alten und neuen Steuererklärung sind gleich. Statt sie immer wieder neu einzutragen, können Steuerzahler nun einfach die Vorlage aus dem Vorjahr nutzen. Finanztest erklärt wie es geht: Im Elster-Portal direkt nach dem Log-in auf ,Neues Formular‘ klicken. Anschließend wählen Sie 2018 als Veranlagungsjahr. Es öffnet sich die Seite ,Datenübernahme‘, wo sich in einer Tabelle die gewünschte Erklärung auswählen lässt. Dann nur noch auf ,Übernehmen‘ klicken und die Erklärung ist vorausgefüllt.

Zudem sei es mittlerweile auch möglich, Anträge auf Änderungen von Vorauszahlungen und die Verlängerung der Abgabefrist über Elster zu stellen. Ebenso könne nun online Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden.

Für 2019 soll das aber noch nicht alles gewesen sein. Bis zum Ende des Jahres sind weitere Neuerungen geplant. „Steuerzahler sollen künftig vom Finanzamt angeforderte Belege als PDF-Anhang per Elster übermitteln können. Auch Änderungen von Adressen oder Bankverbindungen lassen sich bald über das Portal mitteilen“, so Stiftung Warentest.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Steuererklärung online“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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