Steuerfreie Extras statt Gehaltserhöhung

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Notebook, PC und Smartphone

Kommunikationsgeräte kann der Chef seinen Mitarbeitern verbilligt oder kostenlos zur privaten Nutzung überlassen. Für Arbeitnehmer ist das steuerfrei, der Arbeitgeber zahlt pauschal 25 Prozent Steuern. Der Kaufbeleg bleibt dafür beim Boss, er regelt eventuelle Gewährleistungsansprüche.

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Darlehen

Wenn das Geld mal knapp ist, kann es sich lohnen, den Arbeitgeber um ein Darlehen zu bitten. Während bei der Bank für Überziehungskredite saftige Zinsen fällig sind, kann der Chef seinem Arbeitnehmer bis zu 2.600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei leihen, so Stiftung Warentest. Bei höheren Beträgen müsse die Differenz aus dem marktüblichen Zinssatz (abzüglich 4 Prozent Bewertungsabschlag) und dem gezahlten Effektivzins versteuert werden. Zu einer Steuerpflicht komme es aber nur, wenn der monatliche Zinsvorteil – zusammen mit anderen Sachbezügen – die Freigrenze von 44 Euro übersteigt.

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Fahrkarten

„Monats- oder Jahresfahrkarten, die der Arbeitgeber beim örtlichen Verkehrsunternehmen erwirbt und unentgeltlich oder verbilligt an seine Mitarbeiter weitergibt, müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden“, erklärt Stiftung Warentest. Dabei dürfe die monatliche Freigrenze von Sachbezügen, wie etwa auch Benzin- oder Warengutscheine, nicht überschritten werden.

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Kita und Betreuung

Zahlt der Chef für seine Angestellten die Kitabeiträge, müssen Angestellte dies nicht versteuern. Der Zuschuss wird dann zusätzlich zum Lohn gezahlt. Wenn es in der Firma mal brennt und Mitarbeiter sonntags einspringen müssen, kann der Chef zudem steuerfrei kurzzeitige Betreuung für Kids oder pflegebedürftige Angehörige zahlen. Dafür gilt die Höchstgrenze von 600 Euro jährlich.

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Erholung

Ab in den Urlaub: Pro Jahr darf der Arbeitgeber 156 Euro Erholungsbeihilfe für den Mitarbeiter, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind zahlen. Der Chef führt 25 Prozent Lohnsteuer darauf ab.

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Dienstwagen, Elektroautos und Fahrtkostenzuschuss

„Für Mitarbeiter ist der Firmenwagen ein schöner Bonus, für Chefs ein beliebtes Instrument, Führungskräfte zu binden“, so Stiftung Warentest. Die Überlassung eines PKWs ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, muss der Angestellte seinen geldwerten Vorteil monatlich mit einem Prozent versteuern oder mit Fahrtenbuch abrechnen. Mitarbeitern, die ein Elektroauto fahren, darf der Chef Strom abgabenfrei spendieren. Bei den Fahrtkosten darf sich der Arbeitgeber mit zusätzlich 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer beteiligen, wenn Angestellte ein privates Fahrzeug nutzen. Für Angestellte ist bedeutet das keine zusätzlichen Abgaben, die Firma muss den Zuschuss mit 15 Prozent versteuern.

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Weiterbildung

Sprachkurse, Coaching, Intensivseminare – jobbezogene Fortbildungskosten kann der Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei für Mitarbeiter spendieren.

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Gesundheit

Ob Yoga, Raucherentwöhnung oder Stressbewältigung – bis zu 500 Euro jährlich sind Leistungen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern, steuer- und sozialabgabenfrei. Dazu zähle sogar gesundes Kantinenessen, so Stiftung Warentest.
Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „steuerfreie Extras“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

Handy, Fahrkarten, Notebook – das und mehr kann der Chef als steuer- und sozialabgabenfreie Extras spendieren. Die lohnen sich für beide Seiten und bringen oft mehr, als eine Gehaltserhöhung, von der netto meist nicht viel übrig bleibt. Stiftung Warentest hat für Finanztest attraktive Beispiele für die nächste Gehaltsrunde zusammengestellt.

(Alle Bilder: gettyimages)