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Zugverspätung: Entschädigung einfach via Smartphone anfordern

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Bei der Bahn Tickets online kaufen geht ganz einfach. Beschwerden und Rückerstattungsansprüche einzureichen, ist dagegen nach wie vor umständlich. Zwei digitale Dienstleister versprechen Abhilfe. Stiftung Warentest hat sich die Portale einmal genau angesehen. Ergebnis: Eins ist bequem, eins ist schnell.

Wenn sich eine Entschädigung mal eben fix übers Smartphone anfordern lässt, dann lohnt sich das auch schon bei Ticketpreisen im einstelligen Eurobereich. Denn gerade bei kleineren Beträgen scheuen Bahnkunden meist den Aufwand, Ansprüche geltend zu machen. Denn die gewährt die Bahn nur dann, wenn Reisende das Ticket zusammen mit dem dafür vorgesehenen, ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular und einer Verspätungsbestätigung im Reisezentrum der DB vorlegen oder auf dem Postweg ans Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main senden.

Schon ab 60 Minuten Verspätung gibt’s Geld zurück

Immerhin stehen Fahrgästen schon bei einer Verspätung von 60 Minuten am Reiseziel 25 Prozent des Preises für die einfache Fahrt als Entschädigung zu, ab zwei Stunden sogar 50 Prozent. Doch die umständliche Antragspraxis bei der Deutschen Bahn hält sicher so manchen Kunden davon ab, seine Ansprüche geltend zu machen. „Dazu gibt es zwar keine Zahlen. Aber so mancher Bahnkunde dürfte nach dem Frust über die Verspätung sich nicht auch noch im Reisezentrum anstellen wollen. Zu Hause hat er dann möglicherweise auch keine Lust mehr, das Entschädigungsformular herunter­zuladen, auszudrucken, auszufüllen und per Post abzuschicken“, so Stiftung Warentest.

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Aber es geht auch anders. Die Verbraucherschützer haben zwei Internet-Dienstleister unter die Lupe genommen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Bahnkunden einfach zu Ihrem Geld zu verhelfen: bahn-buddy.de und zug-erstattung.de. Beide treiben die Entschädigungen im Auftrag der Kunden bei der Bahn ein.

Bequem bei zug-erstattung.de

Das Portal zug-erstattung.de verspricht, dass der Antrag auf Erstattung und Entschädigung in nur drei Minuten über die Bühne ist. Das funktioniert bequem von unterwegs via Smartphone, Tablet oder Laptop, so Stiftung Warentest. So funktioniert’s: Daten auf der Internetseite eingeben, Ticket fotografieren und auf der Internetseite hochladen. Weitere Unterlagen sind nicht nötig.

Der Dienst schickt dann den Entschädigungsantrag an die Bahn. Der erste eingereichte Antrag bei zug-erstattung.de ist kostenfrei, jeder weitere kostet 99 Cent. Allerdings kann es ein wenig dauern, bis Geld fließt. „Die Bahn selbst braucht nach Eingang des Antrags noch bis zu einem Monat für die Bearbeitung. Erst dann wird die Entschädigung von ihr direkt an den Kunden überwiesen“, so Stiftung Warentest.

Schnell, aber nichts für Sparfüchse: bahn-buddy.de

Schneller an ihr Geld kommen Kunden bei bahn-buddy.de. Das Portal habe früher nach dem gleichen Prinzip wie zug-erstattung.de funktioniert, gehe aber nun neue Wege. Kunden laden Ihre Daten auf der Internetseite hoch. Sind die Ansprüche berechtigt, macht der Dienst ein Angebot. Wer einschlägt, bekommt innerhalb von 24 Stunden sein Geld. Nachteil: Das Portal verlangt 10 bis 20 Prozent des Erstattungsanspruchs.

Fazit: Bahnkunden die schnell an ihr Geld wollen, müssen also nach wie vor entweder den Antrag umständlich im DB Reisezentrum persönlich abgeben. Oder: Dem Portal bahn-buddy.de den Entschädigungsanspruch zum Kauf anbieten, aber dann auf einen Teil der Entschädigung verzichten.

Wer dagegen kein Problem habe, einen Monat auf sein Geld zu warten, finde bei zug-erstattung.de eine sehr bequeme Möglichkeit seine Ansprüche auf elektronischem Weg geltend zu machen, so Stiftung Warentest.

Weitere Informationen von Stiftung Warentest zum Thema „Zugverspätung“ finden Sie hier.

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