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Commerzbank akzeptiert Cum-Ex-Urteil

Im Streit um 75 Millionen Euro aus fragwürdigen Dividendendeals gibt sich die Commerzbank geschlagen. Das Urteil könnte für andere Institute teure Folgen haben.

Die umstrittenen Geschäfte liegen rund neun Jahre zurück, doch sie beschäftigten Anwälte bis heute. Jetzt gibt sich die Commerzbank im Streit um 75 Millionen Euro Steuern aus sogenannten Cum-Ex-Deals geschlagen. Die Bank akzeptiert das Urteil des hessischen Finanzgerichts und pocht nicht mehr auf die Rückerstattung der Steuergelder. Das Urteil könnte für andere Institute teuer werden, die ebenfalls am Cum-Ex-Steuerrad drehten.

Die 75 Millionen Euro Kapitalertragsteuer stammen aus umstrittenen und heute untersagten Aktiendeals aus dem Jahr 2008, an denen sich damals die Dresdner Bank beteiligt hatte. Die Commerzbank als deren Nachfolgerin hatte die Millionen aber keinesfalls abschreiben wollen – und zog vor Gericht. Doch im März wies Hessens Finanzgericht die Klage ab. Gegen das Urteil hätte die Bank vor den Bundesfinanzhof ziehen können, doch von dieser Möglichkeit macht sie nicht Gebrauch. Eine Sprecherin der Bank wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern. Zuerst hatte die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet.

Mit dem schnellen Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende hatten die beteiligten Institute versucht, sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer doppelt oder mehrfach erstatten zu lassen.
Mancher Akteur zeigte sich von der Entscheidung der Commerzbank enttäuscht: „Ich hatte gehofft, dass der Fall zum Bundesfinanzhof geht, damit es einmal zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt“, sagte ein Anwalt, der früher zu Cum-Ex-Modellen beraten hat. Zuvor hatte bereits die Dekabank eine Schlappe vor dem hessischen Finanzgericht erlitten; auch sie zog es vor, die Entscheidung nicht anzufechten. Beide Entscheidungen sind nun rechtskräftig. Die Ansicht des Gerichts, die doppelte Erstattung einer nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer sei „abwegig“, hat damit Bestand.

Bisher gibt es zu den Cum-Ex-Fällen erst eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2016, die allerdings einen sehr speziellen Fall betraf. Im konkreten Fall wurde die Anrechnung der Steuer abgelehnt, da dem umstrittenen Geschäft ein „modellhaft aufgelegtes Gesamtvertragskonzept“ zugrunde gelegen habe.

Neben den steuerrechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigen sich bereits etliche Staatsanwaltschaften mit den Cum-Ex-Fällen. Im Umfeld zahlreicher Banken wird in verschiedenen Bundesländern ermittelt.
Jüngst hat das Bundesverfassungsgericht den Ermittlern in einem Beschluss Rückendeckung gegeben: Das Gericht schmetterte eine Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen ab.