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Caspary: Hilfen dürfen nicht in nationalen Haushalten verschwinden

BERLIN (dpa-AFX) - Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Daniel Caspary, hat die EU aufgefordert, sicherzustellen, dass die Corona-Hilfen gezielt für den Wiederaufbau der Wirtschaft eingesetzt werden. Sie dürften auf keinen Fall in nationalen Haushalten verschwinden, sagte Caspary am Donnerstag in Berlin. Man müsse also verhindern, dass die angeforderten Gelder höher seien als sie von der jeweiligen Region überhaupt aufgenommen und umgeschlagen werden könnten.

Zugleich sprach sich Caspary dafür aus, dass die Rückzahlung der Gelder schon vor 2028 geschehe. Denkbar sei etwa schon 2026. Man müsse jetzt entscheiden, wie die Mittel zurückgezahlt würden, denn 2027 sei von den Staats- und Regierungschefs, die heute über die Gelder entschieden, keiner mehr im Amt.

Zugleich hob der CDU-Politiker hervor, dass die Erwartungen an die Bundesregierung während ihrer halbjährigen Ratspräsidentschaft enorm seien - vor allem mit Blick auf die Wiederaufbauhilfen und den Haushalt. Aber auch andere Dinge seien liegen geblieben, etwa Klimaschutz und Digitalisierung.

Die Bundesregierung will die Bewältigung der Corona-Krise in den Mittelpunkt ihrer am 1. Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft stellen. Das Kabinett beschloss ein 24-seitiges Programm, in dem der sechsmonatige Vorsitz unter das Motto gestellt wird: "Gemeinsam. Europa wieder stark machen."

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Den dicksten Brocken der Präsidentschaft würde die Bundesregierung am liebsten gleich zu Beginn abräumen: Auf einem Gipfel Mitte Juli soll ein Programm für den wirtschaftlichen Wiederaufbau in der EU nach der Corona-Krise beschlossen werden.

Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag für einen schuldenfinanzierten Konjunktur- und Investitionsplan im Umfang von 750 Milliarden Euro. Davon sollen 500 Milliarden Euro als Zuschüsse an die EU-Staaten fließen, der Rest als Kredite. Das Wiederaufbauprogramm soll zusammen mit dem EU-Haushaltsrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 im Umfang von 1,1 Billionen Euro verhandelt und beschlossen werden.