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Urteil gegen Künast: Anwälte zeigen Berliner Richter an

Renate Künast bekommt Unterstützung. Das Urteil, das Beschimpfungen gegen die Politikerin für zulässig erklärt, hat ein Nachspiel für die Richter: eine Anzeige wegen Rechtsbeugung.

Mitglieder der Bundestagsfraktion der Grünen solidarisieren sich mit einem Banner im Bundestag mit Renate Künast. Foto: dpa
Mitglieder der Bundestagsfraktion der Grünen solidarisieren sich mit einem Banner im Bundestag mit Renate Künast. Foto: dpa

Der Fall sorgt bundesweit für Kritik: Die frühere Grünen-Fraktionsvorsitzende und Bundesministerin Renate Künast hatte vor dem Landesgericht Berlin versucht, gegen wüste Beschimpfungen in sozialen Medien vorzugehen. Das Berliner Landgericht erklärte die Verunglimpfungen Anfang des Monats jedoch für zulässig. Künast kündigte daraufhin an, Revision einzulegen.

Die Entscheidung des Gerichts hat nun aber noch ein weiteres Nachspiel. Die in der Rhein-Main-Region ansässige Anwaltskanzlei Bernard Korn & Partner hat gegen die Richter des Berliner Landgerichts Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet.

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„Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht naheliegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben“, erklärt die Kanzlei auf ihrer Webseite. „Denn die dort vertretene Rechtsauffassung ist nach unserer Auffassung evident unvertretbar und missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig.“ Die würden zwar zitiert, aber nicht angewandt.

Es erscheine zudem „fernliegend, dass die Entscheidung lediglich Folge einer oberflächlichen, schlampigen Bearbeitung sein könnte“, so die Anwälte. „Denn den Richtern musste aufgrund der Prominenz von Frau Künast klar gewesen sein, dass die Entscheidung großen medialen Widerhall finden wird.“

Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheisse“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin (Az: 27 AR 17/19) stellen entsprechende Kommentare „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ dar.

„Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren.“ Künasts Anwalt Severin Riemenschneider zeigte sich nach der Gerichtsentscheidung fassungslos. „Für mich ist das eine klare Formalbeleidigung“, sagte er der „Berliner Morgenpost“.

„Beschluss sendet ein katastrophales Zeichen“

Diese Auffassung vertritt auch die Kanzlei, die jetzt Strafanzeige gegen die Richter gestellt hat. Im Verfahren gegen Künast gehe es um private Äußerungen in einem sozialen Netzwerk, „die weit überwiegend gerade keine Auseinandersetzung mit der Sache darstellen, sondern schlicht Formalbeleidigungen sind“. Die Richter hatten die wüsten Beschimpfungen als noch hinnehmbar gewertet, weil sie in einem Sachbezug stünden.

Aus Sicht der Anwälte werden Formalbeleidigungen aber nicht zu zulässigen Meinungsäußerungen, indem man diese mit der Kritik an einem Verhalten oder einer Äußerung verbinde. „Wäre dem so, wäre es ohne Weiteres straffrei möglich, sich gegenüber einem Polizisten, dessen Handlung man für falsch hält, beispielweise wie folgt zu äußern: ‚Du Stück Scheiße hast hier nichts in meiner Wohnung zu suchen.‘“

Faktisch wäre der Straftatbestand der Beleidigung damit abgeschafft, da ein Sachzusammenhang immer gefunden werden könne. „Selbst die klassischen Beleidigungen im Straßenverkehr beruhen in aller Regel auf einer Auseinandersetzung mit der Fahrweise des Beleidigten“, geben die Anwälte zu bedenken.

Auch der Berlin Medienanwalt Christian Schertz kritisierte die Gerichtsentscheidung scharf. „Wenn so ein Urteil diese Begriffe erlaubt, fühlt sich der Wutbürger, der Hater, geradezu aufgefordert, noch weiter und noch schlimmer zu formulieren“, sagte er im ZDF. „Man macht mit solchen Entscheidungen die Tür auf für noch schlimmere Delikte - bis hin zu Gewalt.“

Künast hatte angekündigt, gegen den Beschluss vorgehen zu wollen. „Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.

Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen sie einleiten, wie ihr Anwalt Riemenschneider sagte.