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BGH verhandelt über Betriebsschließungsversicherung in Lockdown

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof befasst sich am Mittwoch (9.00 Uhr) mit der Frage, ob einem Gastronom Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter Lockdowns zustehen. Der Kläger aus Lübeck war vor Gerichten unter anderem deshalb gescheitert, weil das Coronavirus nicht ausdrücklich von der Versicherung erfasst werde. Zudem beziehe sich diese auf eine "konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung einer gerade aus dem konkreten Betrieb erwachsenden Infektionsgefahr" - gelte also nicht für pauschale Anordnungen. Ob das Karlsruher Gericht am Mittwoch ein Urteil fällt, ist offen. (Az. IV ZR 144/21)

Es gibt Zehntausende solcher Verträge, die nicht alle gleich gestaltet sind. Daher kann es mitunter auf den genauen Wortlaut ankommen, was mitversichert ist. In vielen Fällen war somit die Frage, ob Versicherungen für Einnahmeausfälle oder Lohnzahlungen während der Lockdowns aufkommen, unstrittig. Manche Parteien wiederum einigten sich außergerichtlich. Dennoch schauen sowohl die Versicherungs- als auch die Gastrobranche nach Karlsruhe, wie in dem ersten dort verhandelten Fall entschieden wird. Allein beim BGH sind rund 160 vergleichbare Verfahren anhängig.