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Uhren aus Glashütte: Herkunftsangabe nun besser geschützt

Glashütte (dpa) - Wer Glashütte unweit von Dresden besucht, wird schon am Ortseingang auf die Besonderheit der Kleinstadt eingestimmt. «... hier lebt die Zeit» kündet ein Schild von der hier alles dominierenden Branche. Glashütte ist ein Synonym für Luxusuhren und Uhrmacherkunst auf höchstem Niveau.

Neun Manufakturen reihen sich im Tal des Flusses Müglitz aneinander, fast jeder dritte Einwohner der Gegend hat etwas mit der Fertigung der Zeitmesser zu tun. Namen wie F. Lange & Söhne, Glashütte Original oder Mühle stehen für Tradition. Aber auch vergleichsweise junge Unternehmen wie Nomos tragen zum Ruf des Orts bei.

Missbrauch der Herkunftsangabe erschwert

Im Februar brachte der Bundesrat einen besseren Schutz für die Herkunftsangabe «Glashütte» auf den Weg. Die Länderkammer stimmte einer entsprechenden Vorlage Sachsens zu. Damit werden Anforderungen für die Verwendung der geografischen Herkunftsangabe festgelegt. Die Uhrmacher sollen so besser vor einer missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung «Hergestellt in Glashütte» geschützt werden. Vergleichbare Regelungen gibt es etwa für Champagner oder «Swiss made» - Uhren aus der Schweiz.

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Für Nomos-Geschäftsführer Uwe Ahrendt bedeutet die neue Verordnung «ein Mehr an Prestige für diesen besonderen Ort». Sie sei eine Anerkennung für das, was hier seit 1845 geleistet werde. Fortan dürfen nur noch die Uhren das Label tragen, deren Wertschöpfung zu 50 Prozent in Glashütte geschieht. Einige Arbeitsschritte dürfen auch in angrenzenden Orten sowie in Dresden erfolgen, nicht aber die zentralen Schritte.

Nomos gehört zu den Firmen, die das Soll übererfüllen. Denn das Unternehmen fertigt alle seine elf Uhrwerke in der eigenen Manufaktur - 95 Prozent der Fertigung stammen aus dem Müglitztal. Nomos-Sprecher Florian M. Langenbucher ist überzeugt, dass in Glashütte der Anspruch an Präzision, Qualität und elegante Zeitmesskunst höher ist als anderswo. «Uhren sind hier wirklich gelebte Leidenschaft.» Deshalb könnte kein Unternehmen einfach den Ort wechseln. «Wir leben vom Können unserer Mitarbeitenden, die teils in fünfter, sechster Generation hier das Handwerk verfeinern. Davon, dass alles hier wie ein einziges Uhrwerk tickt und funktioniert.»

Bei der Produktion sind Standards einzuhalten

Auch das Glashütter Familienunternehmen Mühle begrüßt die Verordnung. «Sie sorgt für Rechtssicherheit für alle anwesenden Uhrenmanufakturen und auch für Unternehmen, die zukünftig nach Glashütte kommen wollen», sagt Geschäftsführer Thilo Mühle. Die Verordnung definiere sinnvolle Standards, die Mühle bei seinen Produktionsabläufen schon lange Zeit umsetze.

Die langjährige Forderung nach einem besseren Markenschutz für Uhren aus Glashütte kam nicht von ungefähr - und nicht nur wegen direkter Fälschungen. Tatsächlich mischen zwar auch Fälscher mit. Bei Nomos geht man damit vergleichsweise gelassen um. «Klar, in der Welt von heute gibt es Plagiate», sagt Langenbucher. Diese erkenne man aber meist schnell. Solange das Plagiat klar erkennbar sei, könne man es sogar als Kompliment und Ausdruck großer Bekanntheit hinnehmen. «Mit Glashütter Uhrmacherkunst haben bisherige Plagiate nicht im Entferntesten zu tun.»

Problematischer seien eher «Trittbrettfahrer» der Branche, so Langenbucher - Hersteller also, die «Glashütte» auf ihre Uhren schreiben, ohne die Kriterien der Verordnung zu erfüllen. Sie machen sich mit der neuen Regelung strafbar, riskieren Unterlassungsklagen und bei Vorsatz auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Regionale Hersteller werden gestärkt

«Der Schutz von Produkten mit geografischer Herkunftsangabe spielt im internationalen Wettbewerb eine immer bedeutendere Rolle», sagt der Rechtsanwalt Wolfgang Straub, der am Entstehen der Verordnung beteiligt war. Neben dem ausschließlich auf Deutschland bezogenen Schutz nach deutschem Markenrecht seien vor allem bekannte Lebensmittel über eine europaweite Herkunftsangabe geschützt. Aachener Printen, Lübecker Marzipan oder Bayerisches Bier etwa dürften nur so bezeichnet werden, wenn sie den Schutzkriterien entsprächen.

«Im globalen Wettbewerb sind bekannte Markennamen oft das entscheidende Kriterium beim Kauf eines Markenprodukts. Hinzu kommt der Wunsch vieler Verbraucher, regionale Hersteller und traditionelles Handwerk zu fördern», sagt die Juristin Carola Onken aus München, die einen Uhrenhersteller aus Glashütte beim Schutz seiner Markenrechte vertritt. Sie empfiehlt Nachahmung: Die «Glashütte»-Verordnung sollte Herstellern anderer Erzeugnisse Mut machen, den Schutz der geografischen Herkunft festzuschreiben und im Markt auch durchzusetzen.