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Mit dem Strafrecht gegen überhöhte Mieten

BERLIN (dpa-AFX) -Abgeordnete der SPD haben sich hinter einen Vorschlag des Bundesrates gestellt, der es leichter machen soll, mit dem Strafrecht gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Das Urteil der Fachleute zu dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher fiel bei einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags am Montag indes gemischt aus. Während Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund es begrüßten würde, wenn der in der Praxis derzeit kaum relevante Paragraf zur Mietpreisüberhöhung "flott gemacht" würde, warnte Kai Warnecke vom Verein Haus & Grund, hier gehe es um die Bestrafung von Vermietern, die in der Regel gar nicht wüssten, dass sie womöglich gegen ein Gesetz verstoßen. Schon jetzt sei die Rechtsanwendung für private Vermieter aufgrund der vielen Änderungen und Ergänzungen der vergangenen Jahre kaum mehr handhabbar.

Konkret sieht der Vorschlag der Länderkammer vor, dass ein Mieter nicht mehr nachweisen muss, dass der Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausgenutzt hat, um eine überhöhte Miete zu verlangen. "Stattdessen soll bei der Frage der Unangemessenheit allein auf das objektive Kriterium des Vorliegens eines geringen Angebots abgestellt werden", heißt es in dem Entwurf. Dass gegebenenfalls fällige Bußgeld soll laut Gesetzentwurf von maximal 50 000 Euro auf 100 000 Euro erhöht werden. Als unangemessen hoch bewertet das geltende Gesetz in der Regel Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Das aktuelle Gesetz knüpfe die Verfolgung und Bestrafung an sehr hohe Anforderungen, so dass kaum eine Kommune diese überhöhten Mieten noch wirkungsvoll bekämpfen könne, kritisierte die SPD-Bundestagsabgeordnete Zanda Martens. Sie forderte: "Das Bundesjustizministerium sollte den Vorschlag des Bundesrates zügig aufnehmen und Mietwucher endlich effektiv bekämpfen." Ihre Fraktionskollegin Sonja Eichwede verwies auf die politischen Konsequenzen hoher Mieten. Sie sagte: "Die Unzufriedenheit in unserem Land resultiert auch daraus, dass viele Menschen Schwierigkeiten haben, am Ende des Monats noch ihre Rechnungen zu bezahlen."

Der stellvertretende Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbands Deutschland, Christian Osthus, sagte, der Vorschlag des Bundesrates schieße deutlich über das Ziel hinaus, Vermieter an ihre soziale Verantwortung zu erinnern. Der Vorschlag und die aktuell geltenden Regeln der Mietpreisbremse seien nicht aufeinander abgestimmt. Er sehe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, sondern ein Vollzugsdefizit.