Rechtsfrage: Darf man im Job eigentlich Privates ausdrucken?
Verlockend ist der Drucker im Büro allemal, aber eben nicht nur für beruflichen Papierkram. Ob Rücksendescheine für Pakete, Reisetickets oder Versicherungsunterlagen – die Liste von privaten Angelegenheiten, die Mitarbeiter im Office ausdrucken, ist groß. Doch dieses Verhalten kann ernsthafte Konsequenzen haben.
Grundsätzlich ist die private Nutzung von betrieblichen Ressourcen verboten, so Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür gegenüber “Anwaltsauskunft.de”. Ob der Drucker trotzdem unabhängig vom Job genutzt werden darf, entscheidet der Arbeitgeber.
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In manchen Fällen wird die gelegentliche Nutzung auch stillschweigend geduldet, in anderen ist es aber durch den Arbeitsvertrag oder eine mündliche Anweisung ausdrücklich geregelt, keine Bürogeräte zu nutzen. An ein derartiges Verbot sollte sich der Mitarbeiter stets halten.
Abmahnungen und Kündigungen können die Konsequenz sein
Diverse Delikte, die am Arbeitsplatz alltäglich vorkommen, erscheinen zunächst harmlos, weil der Wert des entwendeten Eigentums nur gering ist. Doch auch wenn es sich um Schäden im Cent-Bereich handelt, kann die Konsequenz eine Abmahnung sein. Im schlimmsten Fall können Mini-Diebstähle zu einer fristlosen Kündigung führen. Möglicherweise auch, wenn es sich um das Drucken von Privatem handelt – denn Tinte und Papier sowie den Drucker selbst zahlt nun einmal der Arbeitgeber.
Dieses Foto wurde einer Lehrerin zum Verhängnis – und brachte ihr gleichzeitig einen neuen Job
Immer wieder beschäftigen sich Gerichte damit, ob sogenannte Bagatellkündigungen gerechtfertigt sind. Hierbei spielt zum Beispiel das bisherige Verhalten des Arbeitgebers eine Rolle. Wer das Ausdrucken von privaten Dokumenten jahrelang tolerierte, kann laut “Express” deswegen nicht plötzlich eine Kündigung aussprechen. Zusätzlich entscheidend ist, ob das Delikt die Kerntätigkeit des Arbeitnehmers betrifft, heißt es auf “Anwaltsauskunft.de”.
Laut “Berliner Kurier” erhielt eine Bürokraft eine sofortige Kündigung, nachdem sie 138 private Dokumente ausgedruckt hatte. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sah in dem Verhalten eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses und bewertete die Kündigung deswegen als rechtens.
Dieser Paketfahrer fährt die vielleicht abenteuerlichste Route der Welt: