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Neue Regelung zum Kurzarbeitergeld: Beschäftigte profitieren noch länger von Zahlungen

Beschäftigte können das Kurzarbeitergeld noch länger beziehen
Beschäftigte können das Kurzarbeitergeld noch länger beziehen

Die Bundesregierung hat die Corona-Regeln zum Kurzarbeitergeldes verlängert. Das entschied das Kabinett in seiner Sitzung am Mittwoch. Der Staat erstattet demnach auch über den 30. Juni hinaus die Sozialversicherungsbeiträge komplett. Außerdem soll es bei der Anmeldung von Kurzarbeit weiter ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Arbeitnehmer betroffen sind und nicht wie sonst ein Drittel. Business Insider beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist das Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld können Unternehmen für ihre Mitarbeiter beantragen, wenn die wirtschaftliche Lage gerade schlecht ist. In dieser Zeit übernimmt die Arbeitsagentur einen Teil des Gehalts. Damit soll verhindert werden, dass Firmen ihren Mitarbeitern kündigen müssen.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das hängt von der Höhe des Gehalts ab. Das Kurzarbeitergeld entspricht 60 Prozent des Nettogehalts. Arbeitnehmer mit Kind erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Wie lange kann ich Kurzarbeitergeld beziehen?

Betriebe können normalerweise maximal 12 Monate lang Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beziehen. Wegen der Corona-Pandemie gibt es Sonderregeln: Hat ein Unternehmen bereits bis 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt und bei der Arbeitsagentur angezeigt, kann das Kurzarbeitergeld auch bis zu 24 Monate bezogen werden, maximal aber bis zum 31. Dezember 2021.

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Dabei kann es auch Unterbrechungen geben, etwa wenn das Unternehmen wegen einer plötzlich gestiegenen Auftragslage wieder mehr Beschäftigte benötigt. Anschließend kann dann wieder Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?

Das erledigt das Unternehmen, bei dem man angestellt ist. Dazu muss dieses zunächst die Kurzarbeit beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur am Firmensitz schriftlich angezeigt werden. Dazu können Firmen diesen Vordruck der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Anzeigen kann auch der Betriebsrat. Die Anzeige ist wichtig, weil erst ab diesem Monat tatsächlich Kurzarbeitergeld bezogen werden kann.

toh