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Leistungsschutzrecht: Offenbar Rückschlag für Verlage

Im Ringen um die Verwendung von Presseerzeugnissen durch Suchmaschinenbetreiber haben die Zeitungsverlage offenbar einen Rückschlag erlitten. Nach Medienberichten einigten sich Vertreter der Koalition darauf, Google und anderen Suchmaschinenbetreibern nun doch die kostenfreie Verwendung von knappen Auszügen aus den Texten der Verlage zu erlauben. Ein entsprechender Passus im Gesetzentwurf sei geändert worden, meldeten "Spiegel Online" sowie die Zeitung "Die Welt".

"Der Hersteller eines Presseerzeugnisses hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen - es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", zitiert die "Welt" aus dem überarbeiteten Entwurf. Er soll am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestags beraten und am Freitag dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Änderung bedeutet, dass Google und andere Suchmaschinen in der Liste der Suchergebnisse oder in Diensten wie Google News lizenzfrei kurze Textanrisse aufführen dürfen. Die Verlage hatten gefordert, dass selbst kleinste Textschnipsel aus ihren Angeboten kostenpflichtig sein müssten.

In der Begründung der entscheidenden Änderung am ursprünglichen Gesetzentwurf heißt es laut "Spiegel Online": "Die Empfehlung soll sicherstellen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen." Die genaue Länge der erlaubten Textschnipsel steht laut "Spiegel Online" allerdings bislang nicht im überarbeiteten Entwurf.

Google hatte gegen das ursprüngliche Gesetzesvorhaben zum Leistungsschutzrecht eine groß angelegte Kampagne im Internet und in Zeitungen gestartet. Verleger wiederum beklagen seit langem, dass Suchmaschinen von der Arbeit der Redaktionen profitieren, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu erbringen. Google erzielt Werbeeinnahmen in Milliardenhöhe, indem es seine Trefferlisten mit kommerziellen Anzeigen verknüpft.