Warum ein Hund Entschädigung für einen Flugausfall bekommt
Die dänische Airline DAT zahlt erstmals einem Vierbeiner 250 Euro. Ein Anwalt hat die Entschädigungszahlung durchgesetzt – und damit einen Präzedenzfall geschaffen.
Sein Name ist Jack. Und er hat das Zeug, eine kleine Berühmtheit zu werden. Denn Jack ist der erste Hund, der für einen ausgefallenen Flug von der Airline entschädigt wurde. 250 Euro bekam der Vierbeiner, für ein Ticket, das 27 Euro kostete.
Flug fällt aus - Hund bekommt Entschädigung
Die Geschichte klingt so absurd, dass man unwillkürlich an den ersten April denkt. Doch der ist noch weit weg, und die Sache hat wirklich stattgefunden. Montserrat Barriga, die Direktorin der European Regions Airline Association (ERA), der Verband der europäischen Regional-Fluggesellschaften, hat den Vorfall über Twitter kürzlich publik gemacht.
Jack is the first dog to have claimed air passenger compensation pleading EU261. It’s not a joke. It has happened recently on a DAT flight 14/1 PMO to PNL. You may say it is an anecdote. It is not, it is another proof of the greed of some in detriment of the work of the airlines pic.twitter.com/moxNPZ8lDl
— Montserrat Barriga ERA (@BarrigaEra) January 31, 2020
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Gegenüber dem Fachinformationsdienst Aerotelegraph hat Jesper Rungholm, der Chef der betroffenen Airline DAT Danish Air Transport, nun über die Details berichtet. Danach musste der geplante Flug der Chartergesellschaft von Palermo nach Lampedusa am 14. Januar wegen technischer Probleme abgesagt werden.
Mit an Bord und in der Kabine war besagter Hund Jack. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung stand den Fluggästen Entschädigung zu. 250 Euro für Kurzstrecken ist vorgesehen, wenn der Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung oder gar nicht startet. Jack hatte einen guten Anwalt.
Hundeanwalt schafft Präzedenzfall
Der setzte für den Hund die Entschädigungszahlung durch und schaffte damit einen Präzedenzfall. Obwohl regelmäßig Hunde an Bord von Flugzeugen sind, wurde noch nie zuvor für ein Tier Entschädigung verlangt. Doch es ist möglich, wie der Fall von Jack zeigt. Denn in der EU-Fluggastrechteverordnung mit der Nummer 261 ist nicht festgelegt, dass der Fluggast ein Mensch sein muss. Es ist nur vom Passagier oder Fluggast die Rede.
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Der müsse lediglich über die entsprechenden Reisedokumente verfügen, um Ansprüche zu haben. Für Jack gab es diese Unterlagen. Und so zahlte Rungholm den Betrag. Über die Summe regt sich der Flugkäpitän und DAT-Chef mittlerweile nicht mehr auf. Sehr dagegen über die Auswüchse, die die Regelungen in der Verordnung 261 mittlerweile zur Folge haben.
EU arbeitet an Neufassung der Fluggastrechteverordnung 261
Er befeuert damit eine Debatte, die seit längerem schon läuft: In wie weit treibt ein überzogener Passagierschutz die Anbieter von Flügen in wirtschaftliche Schwierigkeiten? Manager einiger der Airlines, die in den zurückliegenden zwei Jahren Insolvenz anmelden mussten, haben dafür unter anderem zu hohe Entschädigungszahlungen mitverantwortlich gemacht.
Auch Barriga von der ERA teilt über Twitter ihren Frust über den Vorfall mit. „Das ist ein weiterer Beleg dafür, wie sich die Gier von einigen nachteilig auf die Arbeit von Airlines auswirkt.“ Sollte das Beispiel Jack jetzt Schule und noch mehr Verbraucherrechts-Experten auf die Formulierungslücke in der EU-Vorgabe aufmerksam machen, könnte der Luftfahrtbranche bald neues Ungemach drohen.
Zwar arbeitet die EU an einer Neufassung der Regelung. Doch wann die kommt und wie die am Ende ausfällt, weiß noch keiner.
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