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Heizungstausch: SPD-Fraktion will Mieter vor hohen Kosten schützen

BERLIN (dpa-AFX) -Die Rechtsexperten der SPD-Bundestagsfraktion wollen Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten beim geplanten schrittweisen Austausch von Heizungen schützen. "Der Mieterschutz muss aber immer mitgedacht werden", sagte die rechtspolitische Sprecherin Sonja Eichwede der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Dazu machen die SPD-Rechtspolitiker konkrete Vorschläge, das Papier liegt der dpa vor.

Die Fraktion stehe hinter der Reform des Gebäudeenergiegesetzes, heißt es dort. "Damit die Wärmewende gesellschaftlich akzeptiert wird, darf es aber nicht zu einer finanziellen Überforderung der Menschen in unserem Land kommen."

So sollen Vermieter Modernisierungskosten für den Heizungstausch nur dann auf Mieter umlegen dürfen, wie sie vorher Fördergelder beantragt haben, was dem Papier zufolge derzeit nur 5 bis 10 Prozent aller Vermieter tun. "Es wäre nicht gerecht, wenn Vermieter die vollen Kosten des Heizungstausches auf Mieterinnen und Mieter umlegen, ohne Fördergelder in Anspruch zu nehmen", erklärte Eichwede. "Dies würde nicht nur zu dauerhaften Mietsteigerungen bei den Betroffenen führen, sondern sich auch insgesamt erhöhend auf die ortsübliche Vergleichsmiete auswirken."

Die Modernisierungsumlage, mit der Vermieter Kosten weiterreichen können, wollen die SPD-Politiker streichen, mindestens aber deutlich absenken von derzeit 8 Prozent bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter auf 4 Prozent und maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter, wie es in dem Papier heißt.

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Zanda Martens, die Berichterstatterin der SPD-Fraktion für das Thema, sagte: "Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Mieterinnen und Mieter nur die Maßnahmen bezahlen, die auch nachweislich zu Energieeinsparungen und damit zu einer Reduzierung der Nebenkosten führen." Neben einem breiten Förderangebot, auch für Vermieter, sei der Mieterschutz entscheidend für die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen.

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.

Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Heizkessel sollen noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können.

Die parlamentarischen Beratungen stehen am Anfang. Die Gesetzesänderungen sollen vor der Sommerpause verabschiedet werden. An diesem Freitag diskutieren im Bundesrat auch mehrere Länderchefs über das Thema.