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Französischer Restaurateur siegt vor Gericht gegen Axa-Versicherung

Der Corona-Lockdown hinterlässt in der Gastronomie erhebliche Spuren. Nun muss Axa einen Gastwirt entschädigen – doch der Versicherer interpretiert die Police anders.

Für die Betriebsverluste eines französischen Restaurant-Betreibers muss sein Versicherer einem Gerichtsurteil zufolge aufkommen. Foto: dpa
Für die Betriebsverluste eines französischen Restaurant-Betreibers muss sein Versicherer einem Gerichtsurteil zufolge aufkommen. Foto: dpa

Das ist eine Entscheidung, die gravierende Folgen für die juristische Bewertung des Lockdowns haben könnte: Stéphane Manigold, ein französischer Betreiber von vier Restaurants, hat in einem Verfahren vor dem Pariser Handelsgericht gegen den Versicherer Axa gewonnen.

Der Richter hat in einer einstweiligen Anordnung das Unternehmen aufgefordert, Manigold 45.000 Euro Entschädigung für Betriebsverluste durch die am 14. März staatlich angeordnete Schließung aller Gaststätten zu zahlen. Ein Experte solle die exakte Höhe des Schadens bemessen. Axa will dagegen in Berufung gehen.

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Seit zwei Monaten versuchte Manigold, Axa zu bewegen, die Ansprüche aus seiner Police zu erfüllen. Er hat sich gegen Betriebsverluste aufgrund einer staatlich angeordneten Schließung seiner Gaststätten versichert. Axa bietet diesen Schutz an.

Dennoch weigerte der Versicherer sich, den Gaststättenbetreiber zu entschädigen. Die Argumentation ist gelinde gesagt spitzfindig: Es handele sich bei dem französischen Lockdown gar nicht um eine Schließung der Restaurants. Vielmehr habe der Staat den Bars, Cafés und Restaurants lediglich verboten, Publikum zu empfangen.

Manigold wies darauf hin, dass der Effekt derselbe sei. Die Regierung hat stets davon gesprochen, dass die Gaststätten für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen. Der Richter hat am Freitag für den Unternehmer entschieden. „Ich bin erleichtert, die Versicherer müssen in dieser Lage zu ihren Verpflichtungen stehen.“ reagierte Manigold.

Versicherung will in Berufung gehen

Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen: „Diese Entscheidung ist lediglich provisorisch und in aller Eile ergangen.“ teilt Axa in einem Kommuniqué mit. Man werde in Berufung gehen. Manigold verfüge über einen spezifischen Vertrag, über dessen Inhalt es unterschiedliche Interpretationen gebe. „Im Dialog mit unseren Kunden bemühen wir uns um eine einvernehmliche Lösung, immer wenn der gute Wille beider Seiten es erlaubt“, fährt Axa fort.

Im Falle des Restaurateurs Manigold bestand die „einvernehmliche Lösung“, die Axa anbot, allerdings in der Nicht-Erstattung der Verluste, weshalb der Unternehmer vor Gericht zog. Gewinnt Manigold das Hauptverfahren, hätte das möglicherweise erhebliche finanzielle Konsequenzen für Axa und andere Versicherer, da eine große Zahl von Restaurant-Betreibern über vergleichbare Policen wie Manigold verfügt.

Eine französische Zeitung zitiert einen namentlich nicht genannten Vertreter der Versicherungswirtschaft, der behauptet: „Wir werden die Gerichtsverfahren fortsetzen, notfalls bis die Kläger pleite sind, dann erübrigt sich jede Erstattung.“