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FDP reicht Verfassungsbeschwerde gegen Soli ein

Für die FDP ist die Zeit des Soli abgelaufen (Symbolbild: Getty Images)
Für die FDP ist die Zeit des Soli abgelaufen (Symbolbild: Getty Images)

Die FDP hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre angekündigte Klage gegen den Solidaritätszuschlag eingereicht. Ziel ist es, diesen für unzulässig erklären zu lassen.

Eine Gruppe von Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion legte dazu eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über den Solidaritätszuschlag ein. "Wenn wir Erfolg haben, gibt es das Gesetz nicht mehr. Es wäre dann nichtig", erläuterte der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar am Donnerstag in Berlin. Der Solidaritätszuschlag dürfe dann nicht mehr erhoben werden, ab Anfang 2020 geleistete Zahlungen müsste der Staat zurückerstatten.

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Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages rückwirkend zum Jahresanfang sei politisch richtig, wirtschaftlich vernünftig und verfassungsrechtlich geboten, sagte der Vize-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr. "Er ist als Ergänzungsabgabe eingeführt worden zu einem ganz besonderen Zweck, nämlich der Finanzierung der Lasten der deutschen Einheit." Zum 31. Dezember 2019 sei aber der Solidarpakt II mit den Hilfen für Ostdeutschland ausgelaufen. "Deswegen wäre es folgerichtig gewesen, zum 1.1.2020 den Soli vollständig für alle Steuerzahler entfallen zu lassen."

Dürr: Sinnvolle Entlastung in Corona-Krise

Gerade auch in der Corona-Krise wäre es zudem wirtschaftlich sinnvoll, diese Abgabe abzuschaffen und damit die Steuerzahler umgehend zu entlasten, betonte Dürr. Die Bundesregierung versuche mit der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer Konjunkturimpulse zu geben. "Wie viel besser wäre es gewesen, den Menschen bereits rückwirkend zum 1.1.2020 netto mehr in der Tasche zu lassen?" Das wäre in der jetzigen Situation die "richtige Konjunkturantwort" gewesen.

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Der Solidaritätszuschlag soll nach den Plänen der großen Koalition Anfang 2021 abgeschafft werden - aber nur für rund 90 Prozent der Zahler. Die SPD hatte in der Corona-Krise verlangt, dies auf Juli vorzuziehen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Der Soli in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Ost-Aufbau eingeführt worden.

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