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Buschmann: Impfstatus kein entscheidendes Kriterium bei Triage

BERLIN (dpa-AFX) - Ob jemand gegen Covid-19 geimpft ist oder nicht, darf bei der Verteilung knapper medizinischer Ressourcen aus Sicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann keine entscheidende Rolle spielen. "Ich werbe sehr dafür, dass sich jeder Mensch, der es kann, impfen lässt. Aber wir können Menschen, die das nicht tun, nicht einfach pauschal von lebensrettenden Maßnahmen ausschließen", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Er stehe daher auf dem Standpunkt, dass der Impfstatus "kein entscheidendes Kriterium" bei einer Triage-Entscheidung sein könne.

Der Minister führte weiter aus, so verstehe er auch das Bundesverfassungsgericht. Zudem sei dies die herrschende Meinung unter Medizinerinnen und Medizinern. "Entscheidendes Kriterium müssen die klinischen Erfolgsaussichten im Sinne des Überlebens der aktuellen Erkrankung sein", betonte Buschmann.

Unter Triage versteht man eine ärztliche Entscheidung, wer bei ausgeschöpften Kapazitäten eine intensivmedizinische Behandlung erhält und wer nicht. Dazu gibt es von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) Empfehlungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch Ende Dezember eine gesetzliche Regelung angemahnt. Das Karlsruher Gericht entschied, der Bundestag müsse "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen.

Zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden laut Buschmann bereits Beratungen in der Bundesregierung statt. Üblicherweise stimmen Fraktionen im Parlament geschlossen ab. Allerdings gab es auch in der Vergangenheit Abweichungen von diesem Prinzip, zum Beispiel bei sensiblen Themen wie Sterbehilfe oder Organspenden. Zu einer allgemeinen Covid-19-Impfpflicht will die Ampel-Koalition beispielsweise keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, sondern setzt hier auf fraktionsübergreifende Gruppenanträge.

Auf die Frage, ob eine Aufhebung des Fraktionszwangs auch bei der Triage-Entscheidung denkbar wäre, antwortete der Bundesjustizminister: "Wenn im Parlament der Wunsch nach einem Gruppenantrag bestehen sollte, und dafür gäbe es gute Gründe, dann würden wir das als Bundesregierung natürlich akzeptieren." Das Gericht habe den Gesetzgeber allerdings "zum unverzüglichen Handeln in der Pandemie aufgerufen". Für die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur Triage sei es wichtig zu wissen, "für welche Lebenssachverhalte wir hier Regelungen treffen müssen". Das könnten nur Mediziner sagen - das Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stehe dazu mit ihnen in Kontakt.