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Smartphone-Abofallen – so schützen Sie sich

Achtung bei Smartphone-Abofallen (Bild: Thinkstock)
Achtung bei Smartphone-Abofallen (Bild: Thinkstock)

Apps, Klingeltöne, Downloads, Spiele – mit Tricks versuchen Drittanbieter Smartphone-Nutzer in Abo-Fallen zu locken. Wer nichtsahnend auf Banner oder Links tippt, findet schnell unerwünschte Posten auf der Handyrechnung. Stiftung Warentest erklärt, was Sie dagegen unternehmen können.

Mehr als eine Milliarde Nutzer hat der Messenger-Dienst WhatsApp mittlerweile. Da lohnt es sich für Internetbetrüger ganz besonders, auf Kundenfang zu gehen. So wurden im vergangenen Jahr vor allem junge Mobilfunknutzer Opfer eines Abotricks, wie das Verbrauchermagazin Finanztest aktuell berichtet. „Sieh dir die neuen animierten Smilieys für Whatsapp an, da schmeißt du dich vor lauter Lachen weg!“, hieß es da in einer Nachricht, die über den Dienst verschickt wurde.

Wer der Aufforderung nachkam, tappte direkt in die Abofalle – die Handy-Rechnung erhöhte sich pro Woche um zwölf Euro, obwohl von Kosten vorher nirgendwo die Rede war. Besonders dreist: Eine Gegenleistung gab es nicht. Denn über WhatsApp können bisher nur unbewegte Smilies verschickt werden und die sind nach wie vor kostenfrei.

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„In Abofallen tappen Kunden auf unterschiedlichen Wegen. Mitunter genügt es, ein unauffällig wirkendes Werbebanner anzutippen, manchmal senden auch Handyviren die Verbindungsdaten an betrügerische Firmen“, so die Experten von Finanztest. Die Verbraucherschützer raten, sich in jedem Fall  gegen solche dubiosen Forderungen zu wehren.

Widerruf einlegen

Das geht indem Sie die Rechnung schriftlich beim Mobilfunkanbieter beanstanden und einen „Entgeltnachweis“ anfordern, anhand dessen Sie ersehen können, für welche Dienste die Zusatzkosten anfallen. Darüber hinaus rät Finanztest vom Anbieter „das Ergebnisblatt  einer technischen Prüfung der Datenflüsse“ anzufordern. Darauf habe jeder Mobilfunkkunde Anspruch. Gegen ungewollte Posten solle dann so schnell wie möglich Widerruf beim Drittanbieter und auch beim Mobilfunkanbieter eingelegt werden.

Drittanbietersperre einrichten

Eine Möglichkeit, sich grundsätzlich vor Abofallen zu schützen, sei zudem das Einrichten einer Drittanbietersperre. Die lässt dann nur noch Kosten zu, die durch Telefonate, SMS oder Datennutzung entstehen. Die Sperre können Kunden nicht selbst aktivieren, sondern müssen den Mobilfunkanbieter dazu auffordern. Das sei schriftlich, telefonisch, online oder im Shop vor Ort des Anbieters möglich.

Allerdings geben die Experten zu bedenken, können dann auch Angebote seriöser Anbieter, die mit sogenannten WAP-Billing-Diensten arbeiten, wie etwa  das Buchen von Tickets des öffentlichen Nahverkehrs oder Parkscheine, nicht mehr genutzt werden.

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Einige Mobilfunkanbieter bieten jedoch auch „Sperrklassen“ an, so dass Kunden individuell entscheiden können, was gesperrt werden soll. Wichtig sei jedoch auch hier, die Sperrklassen genau zu prüfen, so die Experten.

Tipp: Bei Streitigkeiten mit dem Mobilfunkanbieter finden Sie kostenlos Hilfe bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Smartphone-Abofallen“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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