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Verbrauchertipp des Tages: Wie Paypalkunden ihr Geld zurück bekommen

Paypal ändert Ende April die Fristen für den Käuferschutz
Paypal ändert Ende April die Fristen für den Käuferschutz

Enttäuschte Paypal­kunden können sich das Geld für geplatzte Käufe häufig erstatten lassen – sogar für Flüge. Dafür gelten ab dem 29. April 2019 neue Fristen für die Reaktion von Kunden auf Rück­fragen von Paypal. Wir erklären, was zu beachten ist um sein Geld zurück zu bekommen.

Der PayPal-Käuferschutz soll Verbraucher vor Betrügern und schwarzen Schafen schützen: Wenn Kunden Waren oder Dienst­leistungen über Paypal bezahlen, das Bestellte aber nicht erhalten oder der gelieferte Artikel stark von der Beschreibung abweicht, können sie bei Paypal beantragen, dass ihnen der Kauf­preis samt Versand­kosten erstattet wird. Zuvor muss der Käufer jedoch versuchen, den Konflikt mit dem Verkäufer zu lösen. Dazu muss er sich innerhalb von 180 Tagen nach dem Kauf über das Paypalkonto beim Verkäufer melden. Falls es zu keiner Einigung kommt, können Käufer die Klärung innerhalb von 20 Tagen an Paypal übertragen.

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Finanztest weist nun darauf hin, dass sich ab dem 29. April die Fristen ändert, um den Käuferschutz zu beantragen. Konkret geht es um den Zeitraum, innerhalb welchem Paypalkunden auf eventuelle Rückfragen des Unternehmens antworten müssen. Bislang hatten Kunden, die den Käuferschutz nutzen wollen, dafür 10 Tage Zeit, ab sofort gilt die Regel, dass ein Kunde “zeitnah” antworten muss – andernfalls behält sich Paypal vor, den Vorgang zu schließen und den Antrag abzulehnen. Was das für den einzelnen Kunden heißt, ist nicht klar.

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Der Paypal-Support kann für jeden Einzel­fall fest­legen, wie lange Kunden Zeit haben, um auf Rück­fragen zu reagieren. Bei einfachen Fragen kann die Frist kürzer ausfallen als bisher, bei komplizierten deutlich länger. Wenn Kunden einen Antrag auf Käufer­schutz stellen, sollten sie das unbe­dingt im Blick haben. Finanztest rät, möglichst rasch auf Rück­fragen von Paypal reagieren, damit ihnen ihr Käufer­schutz nicht verloren geht, weil sie zu spät antworten.

Käufer­schutz gilt auch für Flüge

Für Dienst­leistungen wie Flüge gilt der Käufer­schutz. Das konnte zum Beispiel gut für Kunden sein, die bei der inzwischen insolventen Fluggesell­schaft Germania über ein Onlineportal wie Opodo.com oder Lastminute.de gebucht und mit Paypal bezahlt haben. Wenn sie wegen der Insolvenz der Flug­linie nicht befördert wurden, konnten sie das Geld zurück­bekommen, wenn sie inner­halb von 180 Tagen nach der Buchung einen Antrag auf Paypal-Käufer­schutz gestellt haben. Ausgeschlossen vom Käuferschutz bleiben wie auch bisher bestimmte Produkte wie Gutscheine, Fahrzeuge mit Motor, industrielle Maschinen und Artikel, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, individuell gefertigt wurden oder persönlich abgeholt werden.

Übrigens: Weil in letzter Zeit vermehrt Strafanzeigen bei der Polizei in Niedersachsen eingegangen sind, warnt die Behörde nun deutschlandweit vor einer Betrugsmasche im Netz: Kriminelle nutzen eine Lücke im Käuferschutz von PayPal, um gutgläubige Menschen abzuzocken. PayPal selbst rät von der Bezahlmethode “Freunde & Familie” ab, wenn das Geld an Fremde gehen soll.

Polizei warnt vor gängiger Papyal-Abzocke auf Ebay Kleinanzeigen