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STICHWORT: Wie wird im Ernstfall der Gashahn zugedreht?

BERLIN (dpa-AFX) - Bei einem Gas-Lieferstopp durch Russland könnte in Deutschland eine sogenannte Gasmangellage entstehen. Das bedeutet, es steht weniger Gas zur Verfügung als unter normalen Umständen verbraucht würde. Die Bundesnetzagentur hat dann einen undankbaren Job: Sie muss bestimmen, wer Gas bekommt und wer nicht. Gesetzlich geschützt sind dabei etwa Privathaushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, aber auch Gaskraftwerke, die gleichzeitig Wärme liefern oder für die Stromerzeugung nötig sind. Damit geschützte Kunden weiter versorgt werden, kann die Behörde veranlassen, dass die Gasversorgung von Unternehmen eingeschränkt oder sogar unterbrochen wird. Doch wie geschieht das?

Nach Angaben des Branchenverbandes Zukunft Gas gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Gashahn zugedreht werden kann. So gibt es rund 500 große Unternehmen, die direkt über die großen Ferngasleitungen mit Gas versorgt werden. Es sei möglich, dass sie sich an eine Anordnung halten müssten, kein Gas mehr abzunehmen, sagt Verbandssprecher Charlie Grüneberg. Verstoßen sie dagegen, seien Strafzahlungen fällig. Bei Unternehmen, die über normale Gas-Verteilnetze ihr Gas bekämen, sei aber auch die Betätigung eines Absperrhahns etwa auf dem Firmengelände durch den örtlichen Gasversorger denkbar. In wieder anderen Fällen könnten solche Absperrschieber auch ferngesteuert betätigt werden.

Nach Angaben des Branchenverbandes gibt es in Deutschland 12,8 Millionen Gasanschlüsse für Privathaushalte. Hinzu kommen 1,7 Millionen Gasanschlüsse für Industrie und sonstige Gewerbekunden. Rund 2500 Unternehmen gelten als Gas-Großverbraucher mit einer Anschlusskapazität von zehn oder mehr Megawattstunden pro Stunde. Zum Vergleich: Ein Musterhaushalt hat einen Verbrauch von rund 20 Megawattstunden - allerdings pro Jahr.