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Spahn will mit Fraktionschefs im Bundestag über Pandemie-Notstand beraten

Die im März verhängte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gibt der Bundesregierung viele Sonderrechte. Wann endet die Ausnahmesituation?

Jens Spahn lädt die Fraktionsspitzen zu Corona-Beratungen: Wie lange dauert der Corona-Sonderzustand an? Foto: dpa
Jens Spahn lädt die Fraktionsspitzen zu Corona-Beratungen: Wie lange dauert der Corona-Sonderzustand an? Foto: dpa

Alle im Bundestag vertretenen Parteien bekamen diese Woche Post von Gesundheitsminister Jens Spahn. In dem Brief lud der CDU-Politiker die Fraktionsvorsitzenden ein, mit ihm Anfang Juli über die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ zu beraten, die das Parlament Ende März wegen des neuartigen Coronavirus mit breiter Mehrheit ausgerufen hatte.

Während sich Cafés nun wieder füllen, Schulen öffnen, Kontaktbeschränkungen aufgeweicht werden und erste Ferienflieger auf Mallorca landen, befindet sich die Bundesrepublik verfassungsrechtlich weiter in einer Art Ausnahmezustand. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) warnt regelmäßig, dass die Pandemie trotz niedriger Infektionszahlen nicht vorbei sei. Dennoch stellt sich die Frage: Sind die Sonderbefugnisse, die der Regierung auch Grundrechtseingriffe am Parlament vorbei erlauben, noch angemessen?

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Der in der Coronakrise neu gefasste Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt den Bundesgesundheitsminister beispielsweise, Bürger in bestimmten Fällen zu medizinischen Untersuchungen verpflichten oder per Dekret in die Produktionsprozesse von Unternehmen einzugreifen. Außerdem steht dort eine vage Passage, hinter der sich potenziell große Eingriffsrechte verbergen: So kann Minister per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates „Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes zulassen“, um die „Abläufe im Gesundheitswesen und die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten“.

Spahn hat die Möglichkeiten längst nicht ausgereizt. Allerdings: Die Ausnahmesituation gehe „mit zusätzlichen Befugnissen einher, von denen ich unter anderem durch den Erlass mehrerer Verordnungen Gebrauch gemacht habe“, schreibt Spahn in dem Brief an die Fraktionschefs, der dem Handelsblatt vorliegt.

Ende März habe er dem Bundestag zugesagt, die ergriffenen Maßnahmen in der Pandemie „nach einer gewissen Zeit gebündelt darzulegen“ und parteiübergreifend zu besprechen, „welche Maßnahmen möglicherweise eine dauerhafte gesetzliche Grundlage brauchen“.

Maßnahmen könnten früher enden

Die epidemische Lage und damit verbundenen Befugnisse für Spahn sind bis zum 31. März 2021 befristet, der Bundestag kann aber eine Aufhebung zu einem früheren Zeitpunkt beschließen. Einer der vom Gesundheitsminister angeschriebenen Spitzenpolitiker dürfte bei dem geplanten Treffen am 3. Juli auf genau diesen Schritt dringen: Christian Lindner, der Partei- und Fraktionsvorsitzende der FDP.

Die Liberalen brachten bereits am Donnerstag einen Antrag in den Bundestag ein, um die vom Parlament ausgerufene Ausnahmelage zu beenden. In dem Antrag heißt es: „Von dem Virus ging und geht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen aus.

Vor allem in den Monaten März und April 2020 drohte eine Überlastung des Gesundheitswesens, sodass auf allen staatlichen Ebenen Schutzmaßnahmen ergriffen werden mussten.“ Mittlerweile seien die Voraussetzungen aber nicht mehr gegeben, um „Grundrechte, Parlamentsrechte und die föderale Aufgabenverteilung in besonderer Weise“ einzuschränken.

Lindner ist überzeugt: „Corona ist nach heutiger Lageeinschätzung beherrschbar.“ Die der Bundesregierung übertragenen Kompetenzen müssten daher wieder an das Parlament zurückgehen. Von Spahn auf Grundlage des Not-Paragrafen erlassene Verordnungen, beispielsweise zur Unterstützung von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in der Pandemie, sollten bis Ende September in ordentliche Gesetze überführt werden.

Der Bund hatte sich im März mit dem Pandemiegesetz noch weitreichendere Befugnisse sichern wollen. Die vom Kabinett beschlossene Fassung sah unter anderem vor, dass die Regierung im Alleingang eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite" ausrufen kann – ohne Befristung und auf Grundlage einer diffusen Formulierung.

Demnach sollte es ausreichen, wenn „die dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht“. Unter diesen Wortlaut könnte im Zweifel auch die jährliche Grippewelle fallen, kritisierten Verfassungsexperten.

Länder drängen auf Änderungen

Mehrere Justizminister aus den Bundesländern protestierten, auch FDP und Grüne im Bundestag verlangten Änderungen. Der Entwurf wurde noch einmal überarbeitet, der Bundestag beschloss dann eine abgeschwächte Version. Diese bedeutet aber noch immer einen deutlichen Machtzuwachs für Spahn und hebelt die Länderbeteiligung über den Bundesrat praktisch aus.

In den Landeshauptstädten stellt man sich daher ebenfalls die Frage, wann der Zeitpunkt für ein Ende der Sonderrechte des Bundes gekommen sein könnte. Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD), sagte dem Handelsblatt: „Der Notstand mit den weitreichenden Befugnissen der Exekutive muss im demokratischen Rechtsstaat immer die Ausnahme sein und bedarf der beständigen Überprüfung.“

Dennoch glaubt Schilling, dass es „wohl noch zu früh“ für eine Rücknahme sei. So würden die jüngsten Infektionsfälle in Schlachthöfen zeigen, dass die Gefahr einer zweiten Welle keineswegs gebannt sei.

Auch bei der Debatte im Bundestag über den FDP-Antrag überwogen die Bedenken. „Es gibt ja schon erste Schulen, die von örtlichen Gesundheitsämtern wieder geschlossen werden mussten", sagte der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke. "Wir sind mittendrin in der Pandemie.“ Das Anliegen der Liberalen wurde zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss des Parlaments überwiesen.