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So holen Sie sich die Steuer nach dem Auslands-Shopping zurück

Wer im Nicht-EU-Ausland Einkäufe tätigt, kann sich in gewissen Fällen Teile des Kaufpreises zurück holen. So funktioniert es und das müssen Sie dabei beachten.

HAMBURG, GERMANY - JULY 28:  A woman leaves with full shopping bags at a department store on July 28, 2005 in Hamburg,Germany. The Summer Sales started on July 25 and many shops are offering discounts of up to 70 per cent. Sparked by the election manifesto of the opposition party CDU, Germany currently debates wether raising the Mehrwertsteuer (VAT) would in fact promote economic growth or if it would have the opposite effect by hurting families and low-income households.   (Photo Illustration by Andreas Rentz/Getty Images)
Shopping im Ausland kann sich für Sie doppelt bezahlt machen. (Bild: Getty Images)

Ein paar Mitbringsel oder Shopping-Schnäppchen versüßen jeden Urlaub. Und damit können Sie auch noch Geld sparen. Wie viel, hängt vom Mehrwertsteuersatz des Urlaubslandes ab. In Norwegen etwa liegt dieser bei 25 Prozent.

Zweitwohnsitz: So können Sie mit Möbeln Steuern sparen

Wenn Sie als EU-Bürger in einem Nicht-EU-Land einkaufen, sollten Sie sich vom Verkäufer ein Formular zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer ausstellen lassen. Womöglich bekommen Sie die Steuer dann sogar direkt im Geschäft zurück, in den meisten Fällen erfolgt das allerdings erst am Flughafen oder an der Grenze. Wichtig dabei: Die Ware muss noch originalverpackt sein. Der Zoll erstellt dann die Ausfuhrbestätigung dafür.

Spezielle Bedingungen in den USA

Allerdings funktioniert es nicht überall so. In den USA beispielsweise gibt es keine einheitliche Mehrwertsteuer, sie variiert von Bundesstaat zu Bundesstaat und manchmal sogar von Stadt zu Stadt. Besonders beliebt zum Shoppen sind die Bundesstaaten Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon, weil diese gar keine sogenannte “Sales Tax” erheben.

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Weiter gilt es zu beachten, dass es einen maximalen Warenwert gibt, bis zu welchem die Einkäufe frei sind. Bis 300 Euro sind sie es in Deutschland immer, bei Flug- oder Seereisen liegt die Grenze bei 430 Euro. Der Zoll weist auch darauf hin, dass die Mitbringsel für den persönlichen Gebrauch, nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sein müssen.

Brexit macht das Thema womöglich noch interessanter

Falls Sie sich Unterstützung bei der Rückholaktion des Geldes wünschen, können Sie sich an die schwedische Gesellschaft Global Blue wenden. Die ist Ihnen gegen eine prozentuale Pauschale dabei behilflich.

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Ronald Christen, verantwortlich für Zentraleuropa bei Global Blue, erklärte gegenüber “Börse Online“, dass die Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung in Deutschland noch zu wenig bekannt sei und nur von wenigen Personen genutzt werde. Er glaubt aber, dass der Brexit “das Thema für Europäer durchaus wieder interessanter machen” könnte.