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ROUNDUP/Prozess um Cum-Ex-Deals: Schlüsselfigur bleibt fern

WIESBADEN (dpa-AFX) - In einem der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte hat am Landgericht Wiesbaden der Prozess zur Aufarbeitung von "Cum-Ex"-Aktiendeals begonnen. Die Justiz verhandelt seit Donnerstag über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank (Az.: 6 KLs - 1111 Js 27125/12). Das Verfahren gegen einen Rechtsanwalt und Steuerberater, der als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte zu Lasten der Staatskasse gilt, wird dagegen abgetrennt, wie das Gericht erklärte. Gegen ihn, der in der Schweiz lebt, liegt ein Haftbefehl des Landgerichts Wiesbaden vor. Er erschien nicht zum Prozess.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft den Angeklagten und weiteren Männer Steuerhinterziehung mithilfe eines komplexen Systems vor. Dabei seien zwischen 2006 und 2008 über die Hypo-Vereinsbank Dax <DE0008469008>-Aktien im Volumen von mehr als 15 Milliarden Euro gehandelt worden. Die Männer hätten systematisch darauf gezielt, sich mit falschen Bescheinigungen Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt worden waren. Die unberechtigt erlangten Gelder bezifferte die Staatsanwaltschaft auf 113 Millionen Euro.

Für schwere Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Das Oberlandesgericht Frankfurt wertet Cum-Ex-Geschäfte aber auch als gewerbsmäßigen Bandenbetrug, wie die Justiz Mitte März mitteilte. Die erlangten 113 Millionen Euro seien nach einer vereinbarten Quote unter den Bandenmitgliedern aufgeteilt worden.

Die Verteidiger der beiden Ex-Banker der Hypo-Vereinsbank erklärten, ihre Mandanten seien lediglich mit ausführenden Tätigkeiten betraut gewesen, nicht mit strategischen.

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Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Staat über Jahre um Milliardensummen zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt wurden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte schon im Mai 2018 ihre Anklage öffentlich gemacht. Das Wiesbadener Gericht prüfte die Anklage aber lange, zudem wurde der Prozess wegen der Corona-Pandemie mehrfach vertagt. Auch wurde das Verfahren für zwei weitere Angeklagte abgetrennt, da sie ihren Wohnsitz in Irland und Gibraltar haben und Reisebeschränkungen für Virusvariantengebiete gelten. Ein dritter Mann ist flüchtig und wird in Neuseeland vermutet.

Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften - vor allem in Frankfurt und Köln - arbeiten den Cum-Ex-Skandal seit Jahren auf. Im März 2020 wurden zwei britische Aktienhändler am Landgericht Bonn zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es war das erste Mal, dass Cum-Ex-Geschäfte als Straftat gewertet wurden. Noch immer gibt es neue Ermittlungen: Erst diese Woche ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt bei einer Razzia Wohnungen und Geschäftsräume durchsuchen.

Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion im Bundestag, forderte, die deutschen Behörden müssten aufrüsten, um Cum-Ex-ähnliche Geschäfte zu unterbinden. "Wir brauchen einen IT-gestützten Abgleich von gezahlten Kapitalertragsteuern und Erstattungsanträgen in Deutschland", verlangte De Masi.