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Regierung prüft Gesetzesänderung: Müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber bald sagen, ob sie gegen Corona geimpft sind?

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU, li.) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU, li.) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD)

Die Bundesregierung prüft die Einführung eines Rechtsanspruchs für Firmen auf Auskunft ihrer Beschäftigten über deren Impfstatus. „Wir prüfen das“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. „Es gibt Argumente dafür und dagegen.“ Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagte: „Die Gespräche dazu laufen.“

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tendiert dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den nächsten sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen. Eine generelle Verpflichtung für Arbeitnehmer, ihren Impfstatus mitzuteilen, schloss Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits aus. Das gebe das Arbeitsrecht nicht her.

Nach Informationen von Business Insider wird daneben auch geprüft, ob ein Auskunftsrecht nur für bestimmte Berufe etwa im Gesundheitssystem eingeführt wird. Konkret geht es hier beispielsweise um Ärzte und Pflegepersonal.

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Rechtlich läuft es auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes hinaus. In der kommenden Woche soll es im Bundestag behandelt werden. Darin geht es auch um die neuen Kriterien für Corona-Schutzmaßnahmen. Sie sollten künftig an der Auslastung der Krankenhäuser ausgerichtet werden und nicht mehr an der Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz). Ob auch die Frage eines Auskunftsrechts für Unternehmen dann auf die Tagesordnung kommt, ist noch offen.

Bereits geändert wurde auch eine Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen. Dadurch bekommen Arbeitgeber aber weiterhin nicht das Recht, Auskunft über den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten zu erhalten. Allerdings sollen sie diesen Status bei erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, sofern sie ihn kennen.

Verdi gegen "Impfpflicht durch die Hintertür"

Die Gewerkschaft Verdi hat Widerstand gegen einen Rechtsanspruch für Arbeitgeber auf Auskunft über den Impfstatus von Beschäftigten angekündigt. „Wir werben dafür, dass sich Beschäftigte impfen lassen, es darf aber keine Impfpflicht durch die Hintertüre geben“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke der Deutschen Presse-Agentur. „Für Beschäftigte darf nicht aus '3G' einfach '2G' gemacht werden. Das stößt auf unseren entschiedenen Widerstand.“ Die Möglichkeit, Zugang zu Innenräumen durch einen negativen Test zu erhalten, dürfe nicht ausgehebelt werden. Auch bezahlen müssten diese Tests weiter die Arbeitgeber.

„Auch in Bereichen wie der Gastronomie, Kinos oder Clubs muss für die Beschäftigten weiter '3G' gelten, selbst wenn einzelne Länder hier '2G' vorschreiben“, forderte der Gewerkschaftsvorsitzende. „Denn es ist ein Unterschied, ob man freiwillig zu einer Kulturveranstaltung geht oder ob man dort arbeitet. Das gilt im Übrigen auch für Kitas“, sagte Werneke.

Unter anderem in Hamburg gilt seit 28. August ein 2G-Optionsmodell. Veranstalter und Wirte können entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene einlassen, oder ob sie weiter das 3G-Modell nutzen wollen - also auch aktuelle Tests akzeptieren.

Mehrheit der Deutschen laut Umfrage für Auskunftsrecht der Arbeitgeber

Die meisten Menschen in Deutschland sind dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 56 Prozent der Deutschen teilen diese Meinung, 19 Prozent sind dagegen, wie eine Umfrage des Instituts YouGov ergab. 18 Prozent sagen, dass dies auf die Arbeitssituation ankomme. 7 Prozent machen keine Angabe. Dass Arbeitgeber ihrer Meinung nach wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind, sagen Anhänger von CDU/CSU am häufigsten (70 Prozent). Dass es auf die Arbeitssituation ankomme, sagen Anhänger der FDP mit 28 Prozent am häufigsten.

dpa/lp