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OVG Bautzen bestätigt Verbot von Aufzügen in Sachsen

BAUTZEN (dpa-AFX) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot solcher Demonstrationen bestätigt, die sich von einem Ort zum anderen bewegen. Zwar werde durch die Regelung in der Coronaschutzverordnung die Versammlungsfreiheit beeinträchtigt, teilte das OVG in Bautzen am Freitag mit. Aber angesichts des hohen Infektionsgeschehens habe der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen ein höheres Gewicht. Das Verbot von Aufzügen sei verhältnismäßig und nicht offensichtlich rechtswidrig. Das OVG hat diese in einem Eilverfahren getroffen (Az.: 3 B 399/20). Ein Anmelder einer Versammlung in Dresden hatte am Freitag einen anschließenden Fahrradkonvoi durchsetzen wollen.

Die Coronaschutzverordnung untersagt derzeit Aufzüge. Versammlungen an einem bestimmten Ort sind mit maximal 1000 Teilnehmern gestattet. Größere Kundgebungen sind im Ausnahmefall möglich, wenn die Anmelder durch nicht näher genannte Maßnahmen sicherstellen, dass das Infektionsrisiko begrenzt wird.

Die Beschränkung der Teilnehmerzahlen ist vielfach kritisiert worden. Sie war eine Konsequenz aus einer aus dem Ruder gelaufenen "Querdenken"-Demo in Leipzig. Das OVG teilte ausdrücklich mit, dass die 1000-Teilnehmer-Grenze nicht Gegenstand der Entscheidung war.