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KORREKTUR/ROUNDUP: Genossenschaftsbanken wehren sich gegen Check24

(im letzten Absatz wird das Wort "EC-Karte" durch das Wort "Debitkarte" ersetzt)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Vermittlungsportal Check24 hat wegen seines Einstiegs ins Bankgeschäft Ärger mit Volks- und Genossenschaftsbanken. Der Verband der Sparda-Banken und der bayerische Genossenschaftsverband (GVB) fordern die Bundesregierung zum Einschreiten auf, weil sie einen Interessenkonflikt sehen: Check24 biete einerseits Kostenvergleiche für Bankkonten und sei gleichzeitig mit seiner kürzlich gegründeten Bank nun Wettbewerber im Finanzgeschäft geworden, kritisieren die zwei Verbände in einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Justizministerin Christine Lambrecht (beide SPD).

Check24 weist die Vorwürfe mit dem Argument zurück, dass der Kontenvergleich staatlich reguliert und vom TÜV zertifiziert ist - und das hauseigene Bankangebot nach denselben objektiven Kriterien verglichen werde. "Und diesen Rankings muss sich natürlich auch das Produkt der C24 Bank stellen, so wie jedes andere der über 500 Produkte natürlich auch", sagte ein Sprecher. "Von daher sehen wir in keinster Weise einen Interessenkonflikt."

Die Genossenschaftsbanken sehen das anders: "Dieser Markteintritt verzerrt nicht nur in unzulässiger Weise die Wettbewerbssituation, er stellt auch die Objektivität von Check24 als zertifizierten Anbieter einer Vergleichswebsite (...) massiv in Frage", schreiben die zwei Vorstandschefs Jürgen Gros (GVB) und Florian Rentsch (Sparda-Banken). Der GVB vertritt knapp 230 Volks- und Raiffeisenbanken, der Verband der Sparda-Banken bundesweit die elf ehemaligen Eisenbahner-Genossenschaftsbanken, darunter die Sparda Berlin.

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Die zwei Verbände fordern Scholz und Lambrecht auf, entweder den gleichzeitigen Betrieb von Vergleichsportal und Bank zu verbieten, oder Check24 zur Einstellung seines Vergleichsportals aufzufordern: "Wir bitten Sie, entweder die Verordnung in dem Sinne nachzubessern, dass diese Interessenkonflikte von vornherein ausgeschlossen werden - beispielsweise mit der Einführung einer Unvereinbarkeitsklausel hinsichtlich der Doppelrolle von Anbieter von Bankingprodukten und Vergleichswebsitebetreiber - oder Check24 aufzufordern, dass diese nun als Mitbewerber auf das Angebot einer Vergleichswebsite verzichten."

Check24 hingegen argumentiert, dass Vergleichsportale im besten Interesse der Kunden und von der Politik ausdrücklich gewünscht seien: "Politik und Regulierer wollen den Verbraucher stärken durch solche Vergleiche", sagte eine Sprecherin. "Wir stellen den Vergleich so dar, wie ihn der Regulierer ganz klar reglementiert hat."

Check24 verkauft und vermittelt als Online-Makler eine ganze Reihe von Produkten und Dienstleistungen von Kfz-Versicherungen über Urlaubsreisen bis zum Wechsel von Girokonten. Die Anforderungen hat das Bundesfinanzministerium in einer eigenen Vergleichswebsite-Verordnung festgelegt, derzufolge Preisvergleiche klar, objektiv, korrekt und aktuell sein sollen. Am 13. Oktober ist die hauseigene Bank C24 an den Start gegangen. Diese bietet einerseits Girokonto und eine dazugehörige Debitkarte und vermittelt andererseits Kredite und Tages- oder Festgeldangebote von mehr als 300 Partnerbanken über die Vergleichswebseite.