Mehr als 300 Fälle von Kinderarbeit sorgten kürzlich bei McDonald’s in den USA für einen Skandal. In Deutschland ist Kinderarbeit verboten und wird streng überwacht. Aber auch hierzulande gibt es Ausnahmen.
Zwei Zehnjährige schufteten in einer US-amerikanischen McDonald’s-Filiale regelmäßig bis 2 Uhr morgens. Eins der Kinder bediente sogar eine Fritteuse, was eigentlich für Mitarbeiter unter 16 Jahren verboten ist. Geld bekamen die Kinder für ihre Arbeit nicht.
Laut dem US-Arbeitsministerium ist das genau so passiert. Der Fall sorgte für viel Aufsehen. Die Behörde hatte in diesem Zusammenhang viele weitere Fälle von Kinderarbeit in Franchise-Filialen der Fast-Food-Kette aufgedeckt. In insgesamt 305 Fällen in verschiedenen Bundesstaaten stellten Inspekteure des Arbeitsministeriums Verstöße gegen das geltende Gesetz fest, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete.
Gegen drei Betreiber verhängte das Ministerium eine Strafe von insgesamt rund 212.000 US-Dollar, umgerechnet etwa 192.000 Euro.
160 Millionen Kinder müssen arbeiten
Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks Unicef und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen weltweit 160 Millionen minderjährige Mädchen und Jungen arbeiten – unter Bedingungen, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben.
Rund 80 Millionen dieser Kinder sind unter zwölf Jahre alt und müssen gefährliche oder ausbeuterische Arbeiten etwa in Goldminen, auf Baumwollfeldern oder Kakaoplantagen verrichten, so die Organisation. Am häufigsten kommt Kinderarbeit in Afrika und Asien vor.
In Deutschland wären solche Zustände undenkbar. Hierzulande gelten für die Beschäftigung von Kindern sehr strenge Regeln, die im internationalen Vergleich als vorbildlich gelten.
Die Gesundheit von Kindern erhalten und fördern
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat stets ein Auge darauf, dass die Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auch eingehalten werden. "Junge Menschen haben noch ein ganzes Arbeitsleben vor sich. Oberstes Ziel eines modernen Arbeitsschutzes ist es daher, sie durch vorbeugende Maßnahmen bereits in den Anfängen vor übermäßigen Belastungen einer sich stets wandelnden Arbeitswelt zu schützen und ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern", erklärt die Behörde in einer Informations-Broschüre zum Thema.
Umgesetzt werden die Maßnahmen in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der Kinderarbeitsschutzverordnung, die besondere Regelungen für die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahre enthält.
Als Kinder gelten hierzulande Personen bis 14 Jahre. Im Alter von 15 bis 18 Jahren wird von Jugendlichen gesprochen.
Im Haushalt helfen, Zeitung austragen, Nachhilfeunterricht geben
Kinderarbeit ist in Deutschland verboten, ebenso die Beschäftigung von vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen. Aber es gibt Ausnahmen, die in §2 der Kinderarbeitsschutzverordnung klar geregelt und benannt sind.
So dürfen Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche mit kurzzeitigen leichten und für Kinder geeigneten Arbeiten beschäftigt werden.
Dazu gehören etwa das Austragen von Zeitungen und Prospekten, Botengänge, im Haushalt helfen, Haustiere betreuen oder Nachhilfeunterricht geben.
Arbeiten auf dem Bauernhof
Auch in der Landwirtschaft dürfen Kinder über 13 Jahre helfen. Das gilt sowohl für die Arbeit auf dem Feld, als auch für die Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Aber auch da gibt es Einschränkungen was zum Beispiel das Heben von Lasten angeht, die bei regelmäßigen Arbeiten 7,5 Kilogramm nicht überschreiten dürfen. Auch belastende Körperhaltungen sind verboten und auch das Arbeiten an Maschinen, wenn Unfallgefahren drohen.
Das gilt für den Ferienjob
Ab 15 Jahren dürfen sich Schüler auch mit einem Ferienjob etwas dazu verdienen. Allerdings ist auch der aufs Jahr gesehen zeitlich begrenzt – nur vier Wochen sind pro Kalenderjahr erlaubt.
Ausnahmen für Film, Fernsehen und Theater
Sollen Kinder bei Filmen oder Theatervorstellungen mitwirken, ist das möglich. Aber dafür muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein spezieller Antrag gestellt werden. Die Zeiten für die Beschäftigungen sind je nach Sparte klar definiert. Bei Musikaufführungen und Filmaufnahmen etwa dürfen Kinder von drei bis sechs Jahre täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr zwei Stunden beschäftigt werden. Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich.
Reguläre Beschäftigung in Betrieben
Wer die Schule verlässt und sich in einem Betrieb anstellen lassen will, muss mindestens 15 Jahre sein. Wenn jemand bei seiner Schulentlassung noch keine 15 Jahre ist, ist eine Beschäftigung in einem Unternehmen nur im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses erlaubt.
Grundsätzlich gelten bei der Beschäftigung in Betrieben auch zeitliche Obergrenzen. So muss die Arbeitszeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gibt’s nur, wenn der Beruf es erfordert, etwa in Bäckereien, Gaststätten oder in der Landwirtschaft. Außerdem darf ein Arbeitstag nicht länger als acht Stunden dauern und die wöchentliche Stundenzahl von 40 nicht überschritten werden.
Ausnahmen sind ebenfalls streng geregelt. So darf etwa die die tägliche Arbeitszeit auch 8,5 Stunden betragen, wenn der Chef seine Mitarbeiter freitags früher ins Wochenende schickt. Auch Arbeiten an Samstagen und Sonntagen ist für Jugendliche tabu. Sollte es ausnahmsweise nötig sein, haben sie Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche.
Bei Verstößen drohen bis zu 30.000 Euro Bußgeld
Bei Missachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeiten oder in schweren Fällen auch als Straftaten und können mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro belegt werden. Arbeitgeber, die dreimal zu einer Geldbuße verurteilt werden, dürfen Jugendliche gar nicht mehr beschäftigen.
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