Kinderarbeit in Deutschland – so streng sind die Gesetze

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Mehr als 300 Fälle von Kinderarbeit sorgten kürzlich bei McDonald’s in den USA für einen Skandal. In Deutschland ist Kinderarbeit verboten und wird streng überwacht. Aber auch hierzulande gibt es Ausnahmen.

Kinderarbeit ist in Deutschland verboten - zum Schutz von jungen Menschen gelten strenge Regeln. (Bild: Getty Images)
Kinderarbeit ist in Deutschland verboten - zum Schutz von jungen Menschen gelten strenge Regeln. (Bild: Getty Images) · Getty Images

Zwei Zehnjährige schufteten in einer US-amerikanischen McDonald’s-Filiale regelmäßig bis 2 Uhr morgens. Eins der Kinder bediente sogar eine Fritteuse, was eigentlich für Mitarbeiter unter 16 Jahren verboten ist. Geld bekamen die Kinder für ihre Arbeit nicht.

Laut dem US-Arbeitsministerium ist das genau so passiert. Der Fall sorgte für viel Aufsehen. Die Behörde hatte in diesem Zusammenhang viele weitere Fälle von Kinderarbeit in Franchise-Filialen der Fast-Food-Kette aufgedeckt. In insgesamt 305 Fällen in verschiedenen Bundesstaaten stellten Inspekteure des Arbeitsministeriums Verstöße gegen das geltende Gesetz fest, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete.

Gegen drei Betreiber verhängte das Ministerium eine Strafe von insgesamt rund 212.000 US-Dollar, umgerechnet etwa 192.000 Euro.

160 Millionen Kinder müssen arbeiten

Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks Unicef und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen weltweit 160 Millionen minderjährige Mädchen und Jungen arbeiten – unter Bedingungen, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben.

Rund 80 Millionen dieser Kinder sind unter zwölf Jahre alt und müssen gefährliche oder ausbeuterische Arbeiten etwa in Goldminen, auf Baumwollfeldern oder Kakaoplantagen verrichten, so die Organisation. Am häufigsten kommt Kinderarbeit in Afrika und Asien vor.

In Deutschland wären solche Zustände undenkbar. Hierzulande gelten für die Beschäftigung von Kindern sehr strenge Regeln, die im internationalen Vergleich als vorbildlich gelten.

Die Gesundheit von Kindern erhalten und fördern

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat stets ein Auge darauf, dass die Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auch eingehalten werden. "Junge Menschen haben noch ein ganzes Arbeitsleben vor sich. Oberstes Ziel eines modernen Arbeitsschutzes ist es daher, sie durch vorbeugende Maßnahmen bereits in den Anfängen vor übermäßigen Belastungen einer sich stets wandelnden Arbeitswelt zu schützen und ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern", erklärt die Behörde in einer Informations-Broschüre zum Thema.

Umgesetzt werden die Maßnahmen in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der Kinderarbeitsschutzverordnung, die besondere Regelungen für die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahre enthält.

Als Kinder gelten hierzulande Personen bis 14 Jahre. Im Alter von 15 bis 18 Jahren wird von Jugendlichen gesprochen.