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Karlsruhe: Deutsche Zustimmung zu EU-Einheitspatent ist nichtig

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Schwerer Rückschlag für das europäische Einheitspatent: Die für den Start zwingend erforderliche deutsche Zustimmung hat keine Grundlage mehr. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eines der dafür notwendigen Gesetze für nichtig. Es hätte vom Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden müssen, weil es einer Verfassungsänderung gleichkommt, wie es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss heißt. Tatsächlich waren bei der Annahme etwa nur 35 Abgeordnete anwesend. (Az. 2 BvR 739/17)

Konkret ist damit die Einrichtung eines internationalen Einheitlichen Patentgerichts (EPG) gestoppt, das über die Gültigkeit oder Verletzung der Patente entscheiden soll. Es ist unerlässlicher Bestandteil der seit langem angestrebten Reform, die Unternehmen helfen soll, viel Zeit und Geld zu sparen.

Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte ein Fachanwalt. Wegen der Klage in Karlsruhe hatte der Bundespräsident das Gesetz seit 2017 nicht ausgefertigt. Die drei Länder mit den meisten europäischen Patenten müssen zwingend ihre Zustimmung erteilen. Dazu gehört Deutschland.