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Greensill-Gläubigerausschuss ruft Kritik von Städten hervor

(Bloomberg) -- Die Gläubiger der in die Pleite gerutschten Greensill Bank AG haben am Dienstag einen Gläubigerausschuss bestimmt. Einige Kommunen sehen sich durch die nun erfolgte Zusammensetzung allerdings nicht angemessen repräsentiert, weil ihr Vertreter nicht in das Gremium gewählt worden ist.

Laut Daniel Zimmermann, Bürgermeister der von der Greensill-Pleite mit 38 Millionen Euro betroffenen Stadt Monheim, wurden diese fünf Personen in den Ausschuss gewählt:

Dominik Müller-FeyenHilmar ZettlerHarald NoackDirk CupeiRegina Coenen

Zwar wird Noack im Gläubigerausschuss als Vertreter von Thüringen und damit einer Gebietskörperschaft geführt. Das Land hatte 50 Millionen Euro bei Greensill angelegt. Dennoch sieht Zimmermann die Städte, deren Schäden sich auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen, im Nachteil. Anwalt Rainer Eckert, der speziell Monheim und andere Kommunen vertritt, wurde nicht in den Ausschuss gewählt.

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“Wir sind enttäuscht über die Besetzung des Gläubigerausschusses”, sagte Zimmermann gegenüber Bloomberg. Er sieht einen “Durchgriff des Bankenverbands” auf das Gremium, da es unter den fünf Vertretern keinen einzigen ohne persönlichen Bezug zum Bankenverband gebe.

Die privaten Banken sind mit 3,1 Milliarden Euro der größte Gläubiger, da sie über ihre Einlagensicherung viele Greensill-Einleger entschädigen mussten. Rund eine Milliarde davon ist in der Insolvenzordnung bevorrechtigt, da sie aus der gesetzlichen Entschädigung stammt. Den Rest der Insolvenzmasse müssen sich die freiwillige Einlagensicherung und die anderen Gläubiger wie die Gebietskörperschaften teilen.

Insolvenzverwalter Michael Frege hat sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten fünf Jahren bis zu zwei Milliarden Euro einzusammeln. Das würde nach Abfindung der gesetzlichen Einlagensicherung immerhin einer Quote von 25% bis 30% für alle übrigen Gläubiger entsprechen, sagte Zimmermann.

Der Bankenverband erklärte, die privaten Banken hätten sich am Dienstag konsequent dafür eingesetzt, dass alle Gläubigergruppen angemessen im Ausschuss vertreten seien. “Die Gebietskörperschaften – also Länder und Kommunen – verfügen daher über einen von insgesamt fünf Vertretern”, erklärte er.

(Wiederholung von Dienstag.)

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