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Gelockerte Vorschriften zum Eigenkapital: EU-Fraktionen fordern härtere Auflagen für Banken

In der Krise sollen Banken ihre Kreditvergabe nicht einschränken. Die EU will darum die Eigenkapitalvorschriften lockern. Streit gibt es über die Bedingungen.

Die Coronakrise geht an den Banken nicht spurlos vorüber. Der Anteil nicht bedienter Darlehen in den Bilanzen der Institute steigt wieder deutlich an. Mögliche Folge: Die Institute schränken ihre Kreditvergabe ein. Die wirtschaftliche Erholung würden sie damit ernsthaft gefährden. Die EU-Kommission will das unbedingt verhindern und kommt den Banken deshalb entgegen.

Ende April schlug die Behörde vor, die Eigenkapitalvorschriften an einigen Stellen spürbar zu lockern. Das auf diese Weise gewonnene Kapital sollen die Institute in die Kreditvergabe stecken. „Damit ermöglichen wir zusätzliche Kredite in dreistelliger Milliardenhöhe“, meint Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU).

Die Erleichterungen bei den Eigenkapitalvorschriften sind mit einer Bedingung verknüpft: Die Anteilseigner der Institute sollen davon nicht profitieren. Die EZB-Bankenaufsicht empfahl den Banken dringend, auf Dividenden und Aktienrückkäufe zu verzichten. Bisher halten sich die Institute weitgehend daran. Linkspartei, Sozialdemokraten und Grüne wollen trotzdem noch einen Schritt weiter gehen.

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Im Europaparlament wollen die drei Fraktionen durchsetzen, dass Ausschüttungen für die Zeit der Krise gesetzlich untersagt werden. Das Verbot müsse in der EU-Eigenkapitalverordnung, der Capital Requirement Regulation (CRR) festgeschrieben werden. Die Finanzbranche ist davon nicht begeistert. „Ein gesetzliches Ausschüttungsverbot halten wir für schädlich. Allein die Diskussion darüber hat die Investoren bereits aufgeschreckt“, sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des deutschen Privatbanken-Verbandes BdB.

Besonders heikel aus Sicht der Großbanken: Die drei Fraktionen wollen nicht nur Dividenden in das Ausschüttungsverbot einbeziehen, sondern auch die Kupons der sogenannten Pflichtwandelanleihen, die dem Kernkapital Tier 1 zugerechnet werden dürfen. Diese sogenannten Additional-Tier-1-Instrumente sind für ihre Inhaber mit einem erhöhten Verlustrisiko verbunden, weshalb die Banken Investoren dafür besonders hohe Zinsen bieten: Sechs bis zehn Prozent bekommen Käufer dieser Pflichtwandelanleihen – für die Institute ein bedeutender Kostenfaktor.

„Solche Eigenkapital ersetzenden Instrumente müssen im Krisenfall zur Haftung herangezogen werden“, fordert Sven Giegold, Europaparlamentarier der Grünen. Die Kupons für Pflichtwandelanleihen und andere AT1-Instrumente dürften nicht ausgezahlt werden, solange die Pandemie die Geldbranche und die europäische Volkswirtschaft insgesamt schwer belaste.

Institute fürchten höhere Risikoaufschläge

Die Institute wehren sich. „Damit würde man es den Banken deutlich schwerer machen, sich an den Kapitalmärkten zu refinanzieren. Investoren würden dann höhere Risikoaufschläge verlangen“, sagte BdB-Hauptgeschäftsführer Ossig. Politisch entschieden wird im Europaparlament und im EU-Finanzministerrat. Im Wirtschaftsausschuss des Parlaments beugten sich die federführend zuständigen Fraktionsvertreter am Donnerstag über die Vorlage.

Die christdemokratische Europäische Volkspartei, die liberale Renew-Fraktion und die Vertreter rechter Parteien wie der Lega Nord sprachen sich dezidiert gegen ein gesetzliches Ausschüttungsverbot und gegen eine Ausweitung auf AT1-Instrumente aus – und könnten sich damit am Ende auch durchsetzen.

Am kommenden Montag wird im Wirtschaftsausschuss abgestimmt. Die Grünen wollen sich allerdings noch nicht geschlagen geben. Er werde eine Plenarabstimmung über das Thema beantragen, kündigte Grünen-Parlamentarier Giegold an. Er hofft, dann auch viele Sozialdemokraten auf seine Seite ziehen zu können.

Die EU-Kommission hatte am 28. April einen Änderungsentwurf zur CRR-Verordnung vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, den Puffer für die Verschuldungsquote Leverage Rate erst Anfang 2023 einzuführen, also ein Jahr später als bisher geplant. Auch bei der Einführung der internationalen Rechnungslegungsstandards kommt es zu Verzögerungen. Die Banken dürfen zudem früher als geplant Investitionen in Software ihrem Eigenkapital zurechnen.

Ein gesetzliches Ausschüttungsverbot war in der Vorlage der Kommission nicht enthalten. Die CRR-Novelle soll im Eilverfahren von den EU-Institutionen Rat und Parlament beschlossen werden und tritt dann unverzüglich in Kraft. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Die deutsche Kreditwirtschaft hatte den Entwurf der Kommission begrüßt.

Weitere Lockerungen in der Diskussion

Die EU-Behörde denkt außerdem über weitere Erleichterungen für die Banken nach. Dabei geht es um die Umsetzung der letzten Stufe der Basel III-Eigenkapitalvorschriften. Davon besonders betroffen ist die in Deutschland sehr verbreitete Bonitätsprüfung mithilfe sogenannter interner Modelle. Banken wenden sie bei mittelständischen Unternehmen an, die sich aus Kostengründen kein externes Rating anfertigen lassen. Der Baseler Interbankenausschuss hatte empfohlen, die Nutzung interner Modelle deutlich einzuschränken.

Deutsche Banken warnten, dass dies eine Kreditklemme für den Mittelstand auslösen könnte. Trotzdem wollte die EU-Kommission die letzten Baseler Empfehlungen in europäisches Recht umsetzen – jedenfalls vor Ausbruch der Pandemie.

Infolge der Coronakrise scheint die Kommission jetzt aber noch einmal neu nachzudenken. Dieses Jahr will die Behörde nun offenbar doch keinen Gesetzentwurf mehr zu dem Thema vorlegen. Stattdessen werde die Kommission vielleicht noch einmal die Kreditwirtschaft zu dem Thema konsultieren, hieß es in Brüssel.