Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 23 Minuten
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.963,07
    -6,13 (-0,01%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.391,09
    -5,45 (-0,39%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

EuGH muss mögliches Klagerecht von Unternehmen bei Datenschutz prüfen

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss klären, ob Konkurrenten wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht ziehen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe setzte am Donnerstag zwei Verfahren aus, um den Sachverhalt in Luxemburg prüfen zu lassen. Dabei geht es vor allem darum, ob die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nationalen Regelungen entgegensteht, die Mitbewerbern ein solches Klagerecht bei angenommenen Datenschutzverstößen einräumen. (Az. I ZR 222/19 u.a.)

Im konkreten Fall klagt ein Apotheker gegen zwei Mitbewerber, die Produkte über die Internetplattform Amazon US0231351067 vertreiben. Daher will der BGH zudem vom EuGH wissen, ob es sich bei den dabei erhobenen Details wie Lieferadresse und Art der apothekenpflichtigen - nicht aber verschreibungspflichtigen - Medikamente um Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO handelt. Nicht zwingend müsse der Besteller der Präparate auch der Patient oder Konsument sein, machte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, bei der Verkündung deutlich.