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EU-Parlament plant Importverbot bei Menschenrechtsverstößen

Wirtschaftsminister Altmaier will beim Lieferkettengesetz eine europäische Lösung. Doch in Brüssel gibt es Pläne, die ihm und der heimischen Wirtschaft nicht gefallen dürften.

Auf nationaler und europäischer Ebene wird an einem Lieferkettengesetz gearbeitet, das Kinderarbeit und Menschenrechtsverstöße verhindern soll. Foto: dpa
Auf nationaler und europäischer Ebene wird an einem Lieferkettengesetz gearbeitet, das Kinderarbeit und Menschenrechtsverstöße verhindern soll. Foto: dpa

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss in diesen Tagen viel Kritik einstecken. Die schleppende Auszahlung der Coronahilfen wird vor allem ihm angelastet, für viele Unternehmen ist die Lage existenzbedrohend. Die Enttäuschung über Altmaier ist groß, der Minister angezählt.

Wohl auch deshalb ist der CDU-Politiker so entschlossen, an anderer Stelle die Interessen der Wirtschaftsverbände vehement zu verteidigen. Bei den Gesetzen zur Stärkung von Betriebsräten oder zur mobilen Arbeit steht er auf der Bremse – sehr zum Missfallen des Koalitionspartners SPD.

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Und auch beim umstrittenen Lieferkettengesetz konnten Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Altmaiers Widerstand bislang nicht brechen. Beinahe täglich wurde zuletzt verhandelt, mal in Nachtsitzungen auf Staatssekretärsebene, mal mit den Fachministern und mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Auch am Donnerstag saß man wieder im Kanzleramt zusammen.

Die Pläne auf europäischer Ebene dürften Altmaier nicht gefallen

Heil und Müller setzen sich energisch für ein Lieferkettengesetz ein, das deutsche Unternehmen für die Produktionsbedingungen bei ihren Zulieferern und Geschäftspartnern im Ausland in die Pflicht nehmen soll. Doch Altmaier blockiert: Ein nationaler Alleingang sei der falsche Weg, argumentiert er. Ein Lieferkettengesetz nach den Vorstellungen von Heil und Müller würde die deutsche Wirtschaft mit Bürokratie belasten – und sie im europäischen Standortwettbewerb benachteiligen.

Der Wirtschaftsminister und mit ihm führende Wirtschafsverbände favorisieren eine Regelung auf EU-Ebene, nur so könne Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt sichergestellt werden. Tatsächlich laufen in Brüssel Verhandlungen über einheitliche europäische Menschenrechtsstandards.

Allerdings dürften die Pläne, die dort geschmiedet werden, dem Bundeswirtschaftsminister nicht gefallen: Denn sie gehen noch deutlich über das hinaus, worüber in Berlin verhandelt wird. Zusätzlich zu einer Lieferkettenregulierung, welche die Sorgfaltspflichten von europäischen Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften festlegen würde, gibt es Überlegungen, die EU mit einem Instrument zur Verhängung von Importstopps bei schweren Menschenrechtsverstößen auszustatten.

„Die europäischen Verbraucher wollen keine Produkte kaufen, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden“, sagt Anna Cavazzini, Europaabgeordnete der Grünen. „Bisher fehlt der EU der Hebel, um dies zu verhindern. Daher müssen wir jetzt ein solches Instrument schaffen.“ Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hatte entsprechende Empfehlungen Ende Januar angenommen. Schon im März könnte das Plenum darüber abstimmen.

BASF und VW produzieren in Xinjiang, wo es Berichte über Zwangsarbeit gibt

Der Vorschlag trifft auch in der EU-Kommission auf Interesse, die derzeit ihr eigenes Konzept für unternehmerische Sorgfaltspflichten erstellt und im Frühsommer präsentieren will. Andere Wirtschaftsmächte verfügen über das Instrument eines Importbanns zur Ahndung von Menschenrechtsverstößen schon. Die Amerikaner etwa nutzen es, um zu verhindern, dass bestimmte chinesische Produkte auf ihren Markt gelangen. Für deutsche Unternehmen könnten solche Importverbote weitreichende Folgen haben – gerade mit Blick auf China. Kein anderes EU-Land hat eine so enge ökonomische Beziehung zur Volksrepublik entwickelt.

Das Chinageschäft ist oftmals hochlukrativ, gerade in der Coronakrise hilft die Kaufkraft der Chinesen vielen Unternehmen, den Einbruch der Nachfrage auf dem europäischen Markt abzufangen. Doch zugleich entwickelt sich China wegen der desaströsen Menschenrechtslage zum Risikogebiet.

China hat ein System der Zwangsarbeit aufgebaut, vor allem in der Uiguren-Provinz Xinjiang. So gibt es glaubwürdige Berichte über systematische Zwangsarbeit in der Region, in der der überwiegende Teil der chinesischen Baumwolle produziert wird. Mehr als 80 internationale Markenkonzerne könnten dadurch in Schwierigkeiten geraten. Auch die Dax-Unternehmen BASF und VW produzieren in Xinjiang und stehen deshalb besonders im Fokus.

Folgen für deutsches Chinageschäft

Das Bundeswirtschaftsministerium warnt intern bereits vor den Folgen eines Lieferkettengesetzes für das deutsche Chinageschäft. Ein europäisches Importverbot würde die Unsicherheit noch verschärfen. Altmaiers Forderung nach einer europäischen Regelung könnte am Ende nach hinten losgehen.

Auf nationaler Ebene sind Heil und Müller dem Wirtschaftsminister inzwischen so weit entgegengekommen, dass sie ihren ursprünglichen Vorschlag, Unternehmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer Lieferkette auch zivilrechtlich zu belangen, fallen gelassen haben. Stattdessen soll es Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen geben.

Gestritten wurde in der Regierung zuletzt noch darüber, ab welcher Unternehmensgröße das Gesetz greifen und bis zu welchem Glied der Lieferkette Unternehmen Verantwortung tragen sollen. Altmaier hatte sich dafür starkgemacht, nur direkte Zulieferer einzubeziehen. Heil und Müller hatten aber mehrfach betont, dass sie kein „zahnloses“ Gesetz mittragen würden.