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Erholung für Eltern

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)


Job, Kinder, Haushalt – manchmal zehrt die Bewältigung des Alltags arg an den Kräften. Wenn die nicht mehr ausreichen, ist professionelle Hilfe nötig. Eltern können dann Kuren beantragen. Stiftung Warentest rät dazu, sie einzufordern und erklärt wie das geht.

Eltern sind oft hohen Belastungen ausgesetzt, die auf Dauer krank machen können. Deshalb ist es wichtig, auch einmal neue Kraft zu schöpfen. Spätestens dann, wenn sich Krankheitssymptome wie etwa Erschöpfungszustände, Kopf- und Rückenschmerzen oder gar psychische Probleme zeigen, ist es höchste Zeit für eine Erholungsphase.

Jedes Jahr machen rund 100.000 Mütter und Väter eine vom Arzt verordnete Pause vom Alltag, berichtet Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe des Verbrauchermagazins test. Jeder gesetzliche Versicherte, der Kinder erzieht, habe Anspruch auf drei Wochen Auszeit in einer Kurklinik, wenn er die medizinischen Voraussetzungen erfülle. Die Kosten für Elternkuren tragen die Kassen. Erwachsene zahlen pro Tag einen Eigenanteil von zehn Euro.

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Gründe für eine Kur
Um eine Kur zu beantragen, ist ein Attest vom Arzt nötig. „Die Krankenkasse prüft nicht nur den Gesundheitszustand des Antragstellers. Ärzte sollten daher im Attest genau die Belastungen beschreiben, mit denen der Patient im Alltag zu kämpfen hat“, erklären die Experten. Das könne etwa ein Spagat zwischen Arbeit und Erziehung sein, die hohe Belastung eines Alleinerziehenden oder auch ein Todesfall in der Familie.

Wer während der Kur niemanden hat, der die Kinder betreut, kann den Nachwuchs einfach mitnehmen. Die Kosten für mitreisende Kinder tragen die Kassen ebenfalls. Nach den Ferienzeiten brauchen sich Eltern dabei nicht zu richten. Schulen beurlauben Kinder für diese Zeit und damit keine Lücken entstehen, erhalten die Jüngsten vor Ort in der Klinik schulbegleitenden Unterricht.

Zudem sei für Kinder in den Einrichtungen überhaupt gut gesorgt, so die Verbraucherschützer. Altersgemäße Freizeitprogramme verschaffen den Eltern Luft für Therapieangebote wie etwa Yoga oder Massagen.

So beantragen Sie eine Kur
Beantragt werden kann eine Elternkur alle vier Jahre. Zuerst einmal sollten sich betroffene Eltern von Fachleuten beraten lassen. Das Müttergenesungswerk bietet in 1.300 Beratungsstellen solche Gespräche kostenlos an. Im nächsten Schritt sollten Versicherte ihren Arzt aufsuchen und ihn um ein detailliertes Attest bitten, raten die Experten. Entsprechende Formulare dazu gibt es im Internet zum Download oder bei den Beratungsstellen.

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Im Antrag sollten Eltern eine Klinik ihrer Wahl angeben und ob Kinder mitfahren sollen. Die kompletten Unterlagen werden dann bei der Kasse eingereicht. „Diese sollte innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden. Ist die Kur bewilligt, haben Sie meist zwischen drei und sechs Monaten Zeit, um die Kur anzutreten“, erklärt Stiftung Warentest.

Sollte die Kasse die Kur ablehnen, gibt es noch die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Der sei dann in den meisten Fällen von Erfolg gekrönt. Allein in 2015 hätten die Krankenkassen 62 Prozent aller Widersprüche akzeptiert.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Kuren für Eltern“ finden Sie hier (kostenpflichtig).