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Elf Verdachtsfälle: Gegen Geldwäsche in Berlin: 25 Notare überprüft

Berlin. Im Kampf gegen Geldwäsche hat die neue Berliner Task Force 25 Notare überprüft. Dabei hätten sich elf „Verdachtsfälle“ ergeben, teilte die Justizverwaltung mit. Es gehe um Immobiliengeschäfte mit Häusern und Grundstücken sowie um die Übertragung von Unternehmensanteilen. Für die weitere Überprüfung sei die bundesweite Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zuständig.

Im Januar war die Task Force gegen Geldwäsche beim Immobilienkauf bei der Notaraufsicht am Berliner Landgericht eingesetzt worden. Sie soll das Einsickern von illegal erworbenem Vermögen in den legalen Kreislauf stoppen. Im Herbst 2018 hatte der rot-rot-grüne Senat einen Fünf-Punkte-Plan gegen Clan-Kriminalität beschlossen. Geprüft wird wegen der Corona-Pandemie laut Justiz seit Ende April.

Berlin wartet auf Verordnung des Finanzministeriums

Die Gruppe arbeitet unter Leitung der Richterin Sabine Bünning mit drei Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Die Zahlen belegten, dass aktuell bei fast jeder zweiten Prüfung ein Verdachtsfall vorliege, erklärte Bünning. Dies zeige, wie wichtig die Prüfungen vor Ort seien.

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Der Kauf von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken muss von Notarinnen und Notaren beurkundet werden. Sie wurden laut Justizverwaltung angewiesen, bei einer Analyse zu einem größeren Geschäft Gründe für die Einordnungen in „geringes Risiko“ oder „höheres Risiko“ zu dokumentieren. Berlin warte aber dringend auf eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums, die die Pflichten der Notare konkretisiere.

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