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Darf man bei kaputtem Fahrkartenautomaten ohne Ticket fahren?

Ist der Fahrkartenautomat kaputt, reist man umsonst mit Bus und Bahn - so jedenfalls lautet eine weitverbreitete Annahme. Die stimmt jedoch nur unter bestimmten Umständen.

Darf man schwarzfahren, wenn der Fahrkartenautomat kaputt ist? (Bild: ddp images/dapd)
Darf man schwarzfahren, wenn der Fahrkartenautomat kaputt ist? (Bild: ddp images/dapd)

Jeder, der den Nahverkehr regelmäßig nutzt, dürfte das schon einmal erlebt haben. Der Fahrkartenautomat streikt, und in wenigen Momenten kommt auch schon die Bahn angerollt. Darf man bei einem kaputten Automaten auch ohne gültiges Ticket einsteigen? Unter Umständen ja - doch sollte man folgende Dinge beachten.

Beweise sichern

Zunächst einmal darf man nur dann ohne Ticket mitfahren, wenn es in unmittelbarer Nähe keine Alternative gibt, einen Fahrschein zu lösen. Sollte also ein weiterer Automat oder ein Schalter an der Haltestelle befinden, muss man den aufsuchen - auch wenn man dann Bus oder Bahn verpassen sollte, denn genügend Zeit für den Ticket-Kauf mitzubringen, liegt in der Verantwortung des Fahrgasts.

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Rechtsfrage: Darf man trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen?

Sollte der einzige Automat am Gleis tatsächlich defekt sein, sollten Sie sich die Automatennummer sowie Datum und Uhrzeit notieren. Gegebenenfalls können Sie auch Beweisfotos von der Automatenanzeige machen.

Fahrkartenkontrolleure haben nämlich selten die Gelegenheit, unmittelbar zu überprüfen, ob ein Automat tatsächlich kaputt ist und werden in der Regel dennoch ein erhöhtes Beförderungsgeld verlangen. Dagegen kann man mit den Angaben der Automatennummer und des Zeitpunkts des Defekts nachträglich Einspruch erheben.

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Was, wenn der Automat das Geld nicht akzeptiert?

Auch das kennen viele: Der Automat nimmt keinen Geldschein an, und im Kleingeldfach des Geldbeutels herrscht gähnende Leere. Hier wird ebenfalls oft angenommen, dass der gute Wille zählt, doch gilt ein Automat nicht als defekt, wenn er keine Scheine oder EC-Karten akzeptiert. Hier wäre der Fahrgast verpflichtet, sein Geld wechseln zu lassen oder sich einen anderen Automaten zu suchen.

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