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Rechtsfrage: Trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen?

Mancher Arbeitnehmer will zu früh zurück in den Job. (Bild: Getty Images)
Mancher Arbeitnehmer will zu früh zurück in den Job. (Bild: Getty Images)

Noch drei Tage krankgeschrieben, aber schon topfit? Nicht nur in solchen Situationen
kann es vorkommen, dass man trotz Krankschreibung wieder arbeiten will. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Eigentlich ist die Sache klar. Wer vom Arzt krankgeschrieben wird, bleibt dem Job fern. Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. So mancher Betroffene würde trotz Krankschreibung gern ein kleines bisschen arbeiten (berufliche E-Mails checken, an einem wichtigen Meeting teilnehmen, kurz mit einem bedeutenden Kunden telefonieren) und sieht sich dadurch trotz Einschränkung durchaus in der Lage.

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Andere fühlen sich noch vor Ablauf der Krankschreibung im Grunde topfit und würden gern früher wieder arbeiten. In all diesen Situationen stellt sich aber unweigerlich die Frage: Darf ich bei einer Krankschreibung überhaupt arbeiten?

Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot

Grundsätzlich gilt: Die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Sie stellt lediglich eine Prognose über die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit dar. Fühlt sich ein Betroffener vor Ablauf der Frist uneingeschränkt gesund, kann er die Arbeit wieder aufnehmen.

Dabei müssen aber die besonderen Pflichten beachtet werden, die bei der Zahlung von Krankengeld gelten. “Beschäftigte sind verpflichtet, alles zu tun, um wieder gesund zu werden, und alles zu unterlassen, was ihre Genesung gefährdet oder hinauszögert”, informiert der AOK-Bundesverband.

Ärzte können nur schätzen, wie lange ein Patient arbeitsunfähig sein wird. (Bild: Getty Images)
Ärzte können nur schätzen, wie lange ein Patient arbeitsunfähig sein wird. (Bild: Getty Images)

Das bedeutet, dass man wirklich sicher sein sollte, dass die Krankheit überwunden ist und wegen der Arbeitsbelastung kein Rückfall droht. Selbstverständlich sollte es ausgeschlossen sein, dass Kollegen gefährdet werden, beispielsweise durch eine Ansteckung. Bei einer früheren Rückkehr schaut womöglich auch der Arbeitgeber genau hin.

Dieser hat gegenüber seinen Angestellten eine Sorgfaltspflicht. Ist jemand sichtlich nicht arbeitsfähig, muss er nach Hause geschickt werden. Andernfalls haftet der Arbeitgeber möglicherweise bei einem Unfall. Manche Chefs verlangen deshalb eine sogenannte Gesundschreibung, um sich rechtlich abzusichern. So ein ärztliches Attest gibt es aber nicht.

Viele Krankgeschriebene befürchten, bei vorzeitiger Arbeit den Versicherungsschutz einzubüßen. Dazu gibt es keinen Grund. “Da ein ärztliches Attest kein Arbeitsverbot darstellt, ist der Arbeitnehmer – falls er seine Arbeit frühzeitig aufnimmt – wie jeder andere Angestellte auch unfall- und krankenversichert”, informiert die Allianz. Dies gilt laut den Personalexperten des Verlags Haufe auch, wenn ein krankgeschriebener Mitarbeiter kurzzeitig wieder beruflich tätig wird, beispielsweise durch die Teilnahme an einer Pflichtveranstaltung im Betrieb. Voraussetzung müsse aber sein, dass der Arbeitnehmer dies möchte und damit nicht die Genesung gefährdet.

Überstunden können krank machen: