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Bundesregierung erlaubt wieder Doppelförderung beim Elektroauto-Kauf

In Kürze soll es nach Handelsblatt-Informationen für Elektroautokäufer wieder möglich sein, Fördersummen aus verschiedenen Töpfen zu kombinieren.

Im Konjunkturpaket wurde auch die Förderung emissionsfreier Mobilität bedacht. Foto: dpa
Im Konjunkturpaket wurde auch die Förderung emissionsfreier Mobilität bedacht. Foto: dpa

Der Frust bei Fuhrparkmanagern, Leasinggesellschaften und auch bei Privatkunden war groß, als im Sommer die Details zum Konjunkturpaket öffentlich wurden: Zwar hatte die Bundesregierung die Kaufprämie für Elektroautos und Hybridfahrzeuge auf 9000 und 6750 Euro erhöht – zugleich aber untersagt, noch andere Förderungen über Bundes-, Landes- oder Kommunalprogramme einzustreichen.

Für all jene, die bereits ein elektrisches Fahrzeug bestellt, aber wegen der Lieferproblemen noch nicht erhalten haben, drohte ein dickes Minus im Vergleich zum Vertragsabschluss. Bei Privatkunden ging es etwa wie in Berlin um gut 1000 Euro Differenz; bei Leasinggesellschaften gut und gerne um mehrere 100.000 Euro.

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„So kann man als Unternehmer nicht planen“, schimpfte etwa der Berliner Christian Hölzl, Inhaber eines Modellbauhandels. Er hatte sich einen E-Golf von Volkswagen bestellt und auf eine üppige Förderung aus Bundes- sowie Landesmitteln in Höhe von 11.000 Euro gehofft.

Doch erhielt er von der Förderstelle des Bundes, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, im Sommer zur Antwort: „Richtlinienanpassungen können sich vor- als auch nachteilig für den jeweiligen Antragssteller auswirken.“

Es bestehe kein „Vertrauensschutz“, da die „Fördervoraussetzungen erst mit Zulassung des Fahrzeugs überhaupt eintreffen“. Hölzl hätte sich für 9000 Euro vom Bund oder für 4000 Euro vom Land entscheiden können. Die kombinierten 10.000 Euro vom Februar aber konnte er vergessen.

Nach Informationen des Handelsblatts wird das mit dem Konjunkturpaket vereinbarte „Kumulationsverbot“ nun wieder abgeschafft. „In Kürze werden wir die neue Richtlinie veröffentlichen“, erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Nachfrage und sprach von Anfang dieser Woche. „Die Kumulation wird im Grundsatz möglich sein“, sagte er weiter.

Protest auch auf Länderebene

Wie viele Kunden betroffen waren, lässt sich nicht sagen. Im September hatte das Ministerium auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Bernd Reuther erklärt, vom Kumulationsverbot seien beim Verkehrsministerium die Förderrichtlinie Elektromobilität und die Förderrichtlinien im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie „mit circa 8500 Fahrzeugen“ betroffen.

Im Umweltressort seien „die bestehenden Förderprogramme „Erneuerbar Mobil“ und das „Sofortprogramm Saubere Luft“ mit knapp 560 Fahrzeugen sowie das geplante Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ tangiert. Damit waren die Bundesprogramme das Papier nicht mehr wert, auf dem sie standen, sollten doch mit ihnen bewusst mithilfe der Doppelförderung Anreize zum Umstieg gesetzt werden.

Kein Wunder, dass das Verkehrs- wie auch das Umweltressort beim Bundeswirtschaftsministerium protestierten und obendrein die Länder. Sie dürfen nun zufrieden sein, ebenso auch Privatkunden wie Händler Hölzl. Er kann seinen VW-E-Golf jetzt sogar mit 9000 Euro vom Bund und 4000 Euro vom Land Berlin kaufen.

Sein Glück, dass der im Februar bestellte Wagen voraussichtlich erst kommende Woche ausgeliefert wird. Pech hat hingegen sein Schwiegervater: Er hatte ebenfalls im Februar ein E-Auto gekauft, einen Hybriden von Audi. Die Lieferung erfolgte allerdings bereits, sodass das bis dato geltende Kumulationsverbot Anwendung fand. „Entscheidend muss der Kaufvertrag sein, schließlich sind die Lieferzeiten der Automobilindustrie jedem bekannt“, plädiert Hölzl.

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